Gericht gegen Gebühren

Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag gegen die Erhebung von Studiengebühren Recht gegeben. Von Raphaela Häuser

Nur wer sein Studium ab dem Wintersemester 2002/2003 begonnen hat, sollte bei einem Fachwechsel innerhalb der ersten beiden Semester für den neuen Studiengang ein vollständiges Studienguthaben gewährt bekommen. StudentInnen älteren Semesters erhielten demnach im gleichen Fall keine Gutschrift - so wollte es das nordrhein-westfälische Ministerium für Wissenschaft und Forschung.

Das Verwaltungsgericht Köln gab nun Ende April dem Eilantrag einer Musterklägerin des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) statt, die gegen die Ungleichbehandlung beim Fachrichtungswechsel Klage eingereicht hatte. Die RichterInnen sahen in der Anordnung des Ministeriums einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und ordneten aufschiebende Wirkung an, sodass die Gebühren bis zu einer Entscheidung in der Hauptsacheverhandlung nicht gezahlt werden müssen. Das ABS ruft alle betroffenen StudentInnen auf, die bereits gezahlten Beträge unter Berufung auf den Eilentscheid (VG Köln Aktenzeichen 6L 721/04, 26. April 2004) von der Universität zurückzufordern.

Die Ansicht des ABS, die Einbeziehung absolvierter Semester in die Berechnung von Studienkonten widerspreche dem Vertrauensschutz, teilte das Gericht allerdings nicht. Die JuristInnen sahen hier keine »unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf Ausbildungsfreiheit« und verwiesen auf »angemessene Übergangsfristen und weitreichende Ausnahmeregelungen«. Mit derselben Begründung wurden auch drei Einzelanträge gegen die Gebühren abgelehnt.

Die endgültige Entscheidung zum Fachrichtungswechsel ist noch nicht gefallen. Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der das ABS in den Klagen gegen das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz vertritt, geht aber davon aus, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtes bestätigt wird: »In neun von zehn Fällen bleibt es in der Hauptsacheverhandlung bei der Rechtsauffassung des Eilantrages.« Bis Mitte Mai hat die Universität Zeit, beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Weder Universität noch Ministerium wollten sich jedoch bisher zu ihrer weiteren Vorgehensweise äußern. Achelpöhler würde es begrüßen, wenn die Universität Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen würde: »Die Beschwerde würde vom Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Das wäre eine höchstrichterliche Entscheidung in letzter Instanz, die dann auch wegweisend für die anderen Universitäten in NRW wäre.«

Im Hauptsacheverfahren hofft Ernest Hammerschmidt, Koordinator des Landes-ASten-Treffens, nun darauf, dass es bald eine schnelle Entscheidung gibt, damit »die Studierenden wenigstens in diesem Punkt wissen, wo sie dran sind.« Diese Auffassung scheint die Kölner Kammer zu teilen, da sie die Klage zum Fachwechsel noch vor dem Sommer zu einer Entscheidung führen will.

Alle betroffenen StudentInnen können sich weiterhin kostenlos an die verschiedenen Musterklagen des ABS anhängen. Informationen zum Verfahren finden sich unter: www.abs-bund.de.