Struktur ohne Ordnung

Seit diesem Semester gilt die neue Lehramtsprüfungsordnung, die Kölner Studienordnungen müssen aber noch angepasst werden. Von Jörg Huwer

Anfang Oktober ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Lehramtsprüfungsordnung (LPO) in Kraft getreten. Diese gilt für LehramtsstudentInnen, die in diesem Semester ihr Studium beginnen. Verglichen mit früheren Novellierungen sieht die neue Ordnung eine weitaus tiefer gehende Umsetzung von Reformansätzen des Lehramtsstudiums vor.

Diese Änderungen werden sich vorerst aber nicht im vollen Umfang bemerkbar machen, da die Fakultäten momentan noch daran arbeiten, die entsprechenden Studienordnungen zu erstellen. Diese müssen spätestens bis zum nächsten Wintersemester erscheinen - die dafür notwendigen Ausführungsbestimmungen des zuständigen Ministeriums stehen allerdings noch aus. Daher soll das Grundstudium in den Lehramtsstudiengängen »bis auf weiteres wie bisher organisiert« werden, so das bislang einzige Schreiben des Dekanats, das den DozentInnen der Fächer zur Vorbereitung auf die neue LPO zugestellt wurde.

Trotzdem sollten sich die neuen LehramtsstudentInnen nur bedingt an Ratschlägen älterer Semester orientieren: Für eine Übergangszeit geben noch die »alten« Studienordnungen die Struktur des Grundstudiums vor; einige der neuen Regelungen werden aber bereits jetzt relevant, beispielsweise die Einführung eines mindestens vierwöchigen Orientierungspraktikums im ersten Studienjahr. Diese Praxisphase wird im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Begleitstudiums absolviert. Über diese und weitere Auswirkungen der neuen LPO sollte man sich daher bei den Fachberatungen der einzelnen Institute und des Pädagogischen Seminars informieren.

Statt der bisherigen Ausrichtung des Studiums auf einen stufenbezogenen Abschluss (Primarstufe, Sek I, Sek II) sieht die neue LPO schulform- und stufenübergreifende Lehrämter vor, etwa für Grund-, Haupt- und Realschulen oder für Gymnasien und Gesamtschulen. Zusätzlich werden die Fachdidaktikanteile und die Praktikumszeiten von bisher vier auf vierzehn Wochen ausgedehnt. Im Gegensatz zur alten LPO ist eine Zwischenprüfung in Erziehungswissenschaft abzulegen. Außerdem wird das Prüfungsverfahren zum Ersten Staatsexamen umgestaltet. Anstatt der Blockprüfungen im letzten Semester werden nun im Hauptstudium studienbegleitende Prüfungen im Anschluss an noch einzurichtende Module absolviert.

StudentInnen, die für den Studiengang Lehramt Sek II eingeschrieben sind, können laut LPO nach der Zwischenprüfung in das entsprechende »neue« Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen wechseln - sofern dann die Voraussetzung einer modularen Gestaltung des Hauptstudiums gegeben ist. Ein Studium nach der »alten« LPO kann noch bis zum Wintersemester 2008 abgeschlossen werden.