Strafgebühren in Thüringen

Von Raphaela Häuser

Das Land Thüringen will ebenso wie Nordrhein-Westfalen ab dem Sommersemester 2003 Strafgebühren für StudentInnen einführen, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten. Dabei steht allerdings nicht der Gedanke im Vordergrund, die Durchschnittsstudienzeiten zu verkürzen. Nach Aussage von Wissenschaftsministerin Dagmar Schipanski (CDU) ist Thüringen mit einer Quote von vier Prozent das Land mit der geringsten Zahl an so genannten LangzeitstudentInnen. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei zirka fünfzehn Prozent. Um nicht auf das Bundesniveau abzusinken, wolle man auch die StudentInnen »in die Verantwortung nehmen« und Gebühren für die Regelstudienzeitüberschreitung einführen. Kritik daran übten der ehemalige Wissenschaftsminister Gerd Schuchardt (SPD), der entgegen der SPD-Parteilinie die Gebührenerhebung als Etablierung einer »Zwei-Klassen-Bildung« ansieht, und der Jenaer Universitäts-Rektor Karl-Ulrich Meyn, der eine Abwanderung der StudentInnen aus Thüringen befürchtet. Faulheit und mangelnde Begabung seien nur zum Teil Ursache für die Überschreitung der Studienzeit.

Anders als in NRW sollen die Einnahmen aus den Strafgebühren direkt den Hochschulen zugute kommen und nicht in den Landeshaushalt fließen. Nach Berechnungen der Thüringischen Landeszeitung würden ab 2003 etwa 1720 der nur 43000 StudentInnen in Thüringen die Universitäten des Landes mit schätzungsweise 1,5 Millionen Euro jährlich unterstützen.