Abschiebepraxis

Von C. Wienen

Der Saarländische Flüchtlingsrat hat Mitte Dezember eine erschreckende Praxis der Bremer AusländerInnenbehörde offengelegt: AusländerInnen aus Bremen, die wegen psychischer Probleme nicht abschiebungsfähig sind, wird kurzerhand Gesundheit attestiert. Im deutschen Recht gilt grundsätzlich, dass eine Person vorerst nicht abgeschoben werden darf, wenn beispielsweise Suizidgefahr durch ein ärztliches Attest bewiesen wird. Ein Arzt aus dem Saarland und eine Ärztin aus Hessen bieten jedoch einen Rund-um-Service: Gesundschreiben und Flugbegleitung. Es scheint ein lukratives Geschäft zu sein. Angeblich wurden ihnen bereits mehrere tausend Euro bezahlt. Der Saarländer Flüchtlingsrat hatte bereits im Juni Beschwerde bei der Ärztekammer eingelegt, doch diese hat sich erst nach einem erneuten Protest im Dezember mit diesem Problem befasst. Ein Ergebnis steht noch aus.