Erfolg bei Gebührenklagen

Von Alexandra Streck

Die Marburger Uni muss allen Studierenden, die Widerspruch gegen die Studiengebühren eingelegt haben, das Geld für das laufende Wintersemester zurückzahlen. Mitte November entschied das Verwaltungsgericht Gießen, dass Studiengebühren gegen die hessische Landesverfassung verstießen. Diese legt fest, dass der Unterricht an Hochschulen unentgeltlich ist. Auch Studierende anderer hessischer Unis dürfen hoffen. Im nächsten Frühjahr wird der hessische Staatsgerichtshof über Studiengebühren verhandeln. Ihm liegen eine Klage der Opposition im hessischen Landtag, bestehend aus SPD und Grünen, und eine Volksklage hessischer Studierender und Gewerkschaften vor. Studierende der Uni Gießen brauchen bis zum endgültigen Urteil keine Gebühren an die Hochschule zu überweisen.