The Show can go on

Nach langer Unsicherheit wird der Kinobetrieb im Filmhaus fortgesetzt. Von Alexandra Streck

Das Kölner Filmhaus steckt in der Krise. Der Vertrag mit der externen Betreibergesellschaft des Kinos wird nicht verlängert. Ab kommendem Jahr wird der Verein Kölner Filmhaus das Kino selbst führen. Es wird aber weiterhin bespielt und nicht wie angekündigt Ende November geschlossen. Im Dezember gibt es zunächst ein Notprogramm, ab Januar sollen wieder tägliche Vorführungen stattfinden.

Wegen finanzieller Probleme hatte der Verein Kölner Filmhaus den Kinobetrieb, den er bis dahin mit bis zu 50000 Euro bezuschusst hatte, vor einem Jahr an Joachim Kühn und Dirk Steinkühler übergeben. Die Auslagerung an eine externe Betreibergesellschaft machte es aber schwierig, die Bedingungen des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrags einzuhalten. Diese setzen voraus, dass Veranstaltungen stattfinden, die sich nicht rentieren. Ein privatwirtschaftlicher Betreiber, der ökonomisch arbeiten muss, kann diese Voraussetzung aber nicht erfüllen. Die Zukunft des Hauses ist trotz des veränderten Konzepts jedoch nicht gesichert. So hat die Filmstiftung NRW als eine der Zuschussgeberinnen des Filmhauses die Förderung für dieses Jahr bisher einbehalten.

Das Kölner Filmhaus wurde 1981 gegründet und ist nach eigenen Angaben mit rund 400 Mitgliedern die größte unabhängige Filminitiative. Neben dem Kinoprogramm gibt es zahlreiche Aus- und Weiterbildungsangebote und Arbeitsmöglichkeiten für Filmschaffende. Finanziert wird es auf der einen Seite durch Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren, Eintrittsgelder und Mieteinnahmen, auf der anderen Seite durch Fördergelder von Stadt und Land.

Die Bedingungen für die öffentliche Förderung sehen vor, dass nur zwanzig Prozent des Jahresetats aus den Einnahmen von Veranstaltungen kommen darf. Diese müssen thematisch weit gefächert und für eine breite Öffentlichkeit zugänglich sein sowie soziale Komponenten bei der Preisgestaltung berücksichtigen. Ist dies nicht gegeben oder übersteigen die Jahreseinnahmen die zwanzig Prozent des jährlichen Gesamtetats, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden. Den erlaubten Anteil am Jahresetat erreicht das Filmhaus aber schon durch Verpachten der Gastronomie.

Bei Verstößen gegen die Forderungen hätte der Trägerverein des Filmhauses haften müssen. Das Haftungsrisiko lässt sich nicht auf einen externen privatwirtschaftlichen Betrieb, wie den von Kühn und Steinkühler, übertragen. »Wenn im Kino etwas gegen die Förderrichtlinien gelaufen wäre, hätte das Filmhaus auf jeden Fall die finanzielle Verantwortung für die Rückzahlung von Fördergeldern gehabt«, sagte Geschäftsführer Peter Klas der tageszeitung (taz). Der bereits vorliegende Vertrag mit Kühn wurde daraufhin vom Verein nicht unterschrieben. Kühn hält die juristische Begründung jedoch für vorgeschoben, wie er gegenüber der taz erklärte.