Zehn Punkte für den Hochschulpakt

Von Christina Rietz

Die SPD-Bundestagsfraktion verlangt, die Kosten, die durch die Schaffung neuer Studienplätze entstehen, künftig nach dem so genannten »Stammlandmodell« zu finanzieren. Danach kommt das Bundesland, aus dem ein Studierender stammt, für die Kosten auf, und nicht jenes, das den Platz zur Verfügung stellt.

Diese Maßgabe stammt aus einem Zehn-Punkte-Papier zum Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern, das die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung am 14. März in Berlin vorstellte.

Zudem wollen die SozialdemokratInnen das BAföG in seiner gegenwärtigen Form auch für die Zukunft gesichert wissen. Darüber hinaus sollen die Fachhochschulen weiter gefördert werden, da sie noch erhebliche Studienplatzkapazitäten entwickeln könnten.

Hintergrund des Papiers ist der Vorschlag von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU), mit dem Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern mehr Studienplätze für die steigenden StudentInnenzahlen der nächsten Jahre zu schaffen.

GegnerInnen des Hochschulpakts kritisieren vor allem, dass die Initiative der aktuellen Föderalismusreform zuwiderlaufe, die dem Bund weitere bildungspolitische Kompetenzen entziehen soll. Damit ist fraglich, ob die rechtliche Grundlage des Hochschulpakts in Zukunft überhaupt gesichert sein wird.