Klagen über Atteste-Willkür

Flüchtlinge müssen ärztliche Gutachten vorlegen, um nicht abgeschoben zu werden Von Dirk Eckert

Der Flüchtlingsrat Köln wirft der Stadt vor, Flüchtlinge mit unklaren Anforderungen an medizinische Gutachten zu verwirren. Immer mehr geduldete Flüchtlinge, die wegen Krankheit ihre Duldung verlängern lassen wollen oder wegen dauerhafter Reiseunfähigkeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssten plötzlich »fundierte Gutachten« oder »Zweitgutachten« vorlegen, berichtet Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats. Allerdings definiere die Kölner Ausländerbehörde nicht, »welche konkreten Nachweise in welcher Form beizubringen sind«.

Prölß geht davon aus, dass in Köln gegenwärtig mindestens 2000 Menschen wegen Reiseunfähigkeit geduldet werden. Der Flüchtlingsrat hat sich wegen der unklaren Anforderungen der Ausländerbehörde an Robert Kilp, den Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, gewandt. Kilp hatte in einer Antwort auf die »Verpflichtung des Ausländers« verwiesen, »sämtliche Umstände detailliert darzulegen, die einer durchsetzbaren Rückkehrverpflichtung ins Heimatland entgegenstehen könnten«.

Leider habe Kilp die Begriffe »Gutachten« und »ärztliche Stellungnahmen« nicht definiert, bedauert Prölß. Erforderliche Nachweise müssen laut Aufenthaltsgesetz jedoch nur erbracht werden, wenn dies möglich sei. »Ungeheuerlich« findet Prölß zudem die Weigerung des Sozialamts, die Kosten für die Gutachten zu übernehmen, die bis zu 1500 Euro betragen. »Das können sich die Leute nicht leisten«, weiß Prölß aus seiner Beratungspraxis.

Prölß will nun über den städtischen Runden Tisch für Flüchtlingsfragen Druck auf die Ausländerbehörde ausüben, damit diese den Flüchtlingen klare Vorgaben macht. Es gebe durchaus Regelungen, an denen sich die Kölner Behörde orientieren könne. So habe das NRW-Innenministerium bereits einen entsprechenden »Informations- und Kriterienkatalog« erstellt. Außerdem müssten auch die Kosten für ärztliche Gutachten übernommen werden, fordert Prölß. In vergleichbaren Gerichtsverfahren, in denen das Gericht die Überprüfung der Reisefähigkeit anordne, würden die Kosten schließlich auch vom Staat übernommen.

Der Artikel erschien zuerst in der taz köln vom 4. Mai 2005.