Wahl ungültig?

Nach der Wahl zum StudentInnenparlament steht der AStA noch nicht fest. Die Alternative Liste hat die Wahl angefochten. Von Volker Elste

An der Universität Köln wird es auch 2005 keinen linken AStA geben. Zwar verfügen rechnerisch nach den StudentInnenparlamentswahlen Anfang Dezember Alternative Liste (10 Sitze), Jusos (7), Grüne (4) und Lust (5) mit 26 von 51 Sitzen über eine hauchdünne Mehrheit im Parlament. Allerdings hat die Lust einen Mitte-Links-AStA abgelehnt. Sie will zusammen mit den Unabhängigen, die über 19 ParlamentarierInnen verfügen, einen Minderheiten-AStA bilden. Um eine Mehrheit im Parlament zu erhalten, hatten Unabhängige und Lust auch eine Zusammenarbeit mit den Grünen in Erwägung gezogen. Diese haben jedoch inzwischen abgelehnt. Die Alternative Liste (AL) hat die Wahl aufgrund von Unregelmäßigkeiten angefochten.

»Einen linken AStA können wir uns nicht vorstellen«, begründete Thomas Warnau von der Lust gegenüber der philtrat die Entscheidung. Eine Zusammenarbeit mit den Jusos komme für seine Gruppe, die hauptsächlich aus StudentInnen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät besteht, nach den Ereignissen des letzten Jahres nicht in Frage. Wenige Wochen vor der Wahl hatte die Juso-Hochschulgruppe die alte Koalition mit Unabhängigen und Lust verlassen und ihren ehemaligen PartnerInnen unter anderem ein vergiftetes Arbeitsklima vorgeworfen. Auch die Unabhängigen haben keine Sondierungsgespräche mit den ehemaligen KoalitionspartnerInnen von den Jusos aufgenommen, sondern sich ebenfalls auf »die Fortsetzung der erfolgreichen Koalition mit der Lust«, festgelegt, so AStA-Vorsitzender Dirk Hagenhoff.

Die Grünen haben sich gegen eine mögliche Beteiligung an einem gemeinsamen AStA mit Unabhängigen und Lust ausgesprochen. »In zwei gemeinsamen Gesprächen mit Unabhängigen und Lust gab es zwar kaum Streitpunkte, doch wurde auch kein deutliches gemeinsames Programm erkennbar«, erläutert Dietmar Ilsen, Sprecher der Grünen, die Entscheidung. Es müsse sich bei einer AStA-Beteiligung der Grünen um ein gemeinsames politisches Projekt handeln. Allerdings hat Ilsen diesbezüglich Zweifel an der Position der beiden anderen Hochschulgruppen: »Bei der möglichen AStA-Koalition waren wir uns jedoch nicht sicher, dass auch die anderen Gruppen eine ihrer Prioritäten im Bereich der politischen Bildung und Aufklärung - auch über die konkret anstehenden bildungspolitischen Themen hinaus - setzen würden.« Allerdings könnten sich die Grünen eine punktuelle Zusammenarbeit mit Lust und Unabhängigen durchaus vorstellen.

Unterdessen hat die AL, die um nur eine Stimme den 11. Sitz verpasst hat, die Wahl angefochten. Der Stimmzettel hatte mehrere eklatante Fehler aufgewiesen. So fehlten bei sechs AL-KandidatInnen vor den Namen die Kreise zum Ankreuzen. Die Betroffenen konnten deutlich weniger Stimmen als im Vorjahr verzeichnen. Ein weiterer AL-Kandidat ließ sich auf dem Stimmzettel sogar überhaupt nicht finden. Das versehentliche Abdrucken einer überholten Fassung des Stimmzettels ist für Wahlleiterin Daniela Meyer momentan die einzige Erklärung für die Fehleranhäufung. Sie hofft, dass sich so etwas in Zukunft durch die Versendung von Vorabdrucken der Stimmzettel an die einzelnen Hochschulgruppen vermeiden lässt.

Zunächst wird sich der vom StudentInnenparlament eingesetzte Wahlprüfungsausschuss mit der Wahlanfechtung befassen, die laut Sebastian Schröder von der AL wohl erfolgreich ausfallen dürfte. Wesentliche Bestimmungen über die Wählbarkeit seien verletzt worden, was sich auch auf die Sitzverteilung auswirke. »Damit sind nach der Wahlordnung alle Voraussetzungen erfüllt, um die Wahl für ungültig zu erklären«, so Schröder.

Letztlich muss das StudentInnenparlament anhand der Ergebnisse des Wahlprüfungsausschusses entscheiden, ob im Sommersemester Neuwahlen stattfinden. Für Walter Klein von der Rechtsabteilung der Universität Köln »mutet es auf den ersten Blick schon komisch an, dass das betroffene Gremium selber über die Rechtmäßigkeit der Wahl entscheidet.« Aber letztendlich übe das Rektorat die Rechtsaufsicht aus, und außerdem bleibe auch noch der Gang zum Verwaltungsgericht.