HRWG

Von Markus Struben

Mit dem HRWG werden Änderungen in allen die Hochschule betreffenden Landesgesetzen vorgenommen - von der Lehramtsprüfungsordnung über das Studiengebührengesetz bis zum Landeshochschulgesetz (HG).

Vieles ist eher formaler Natur, etwa die Einbeziehung der Kunsthochschulen in das HG, das bisher lediglich den Betrieb der Universitäten und Fachhochschulen regelte. Doch vieles erscheint vertraut, die angeblichen Neuerungen sind nur die konsequente Weiterentwicklung längst bekannter Mechanismen. Wettbewerb, effiziente Leitungsstrukturen - die ewig gleiche Leier. Erwartungsgemäß negativ fallen auch die Stellungnahmen von StudentInnen und kritischen WissenschaftlerInnen aus. Schon seit Jahren kritisieren sie die immer deutlicher werdenden Tendenzen, den Hochschulen mehr und mehr vom Charakter der öffentlichen Bildungseinrichtung zu nehmen und sie strukturell einem Dienstleistungsunternehmen anzupassen.