Haftstrafe für Skinheads

Von Patrick Hagen

Das Dresdner Landgericht hat fünf Neonazis wegen der Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Männer, die der Führungsriege der 1991 verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) angehörten, hatten nach zehnmonatiger Prozessdauer eingeräumt, 1998 und 1999 drei Überfälle auf junge Linke in Sachsen verübt zu haben. Richter Tom Maciejewski begründete das milde Urteil auch mit der Weigerung des Innenministeriums, Auskunft über V-Männer des Verfassungsschutzes in der SSS zu erteilen.