ZVS-Reform

Von Raphaela Häuser

Die Hochschulzulassung über die zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) soll ab dem Wintersemester 2004 den Wettbewerb unter den Hochschulen anheizen und die Verteilung von Studienplätzen nach Leistungskriterien verstärken.

So ist für Nordrhein-Westfalen vorgesehen, den besten 25 Prozent der AbiturientInnen die Wahl ihrer Wunschhochschule freizustellen. Die Quote der StudentInnen, die von den Hochschulen direkt ausgewählt werden, soll von 17,5 auf 25 Prozent erhöht werden. Alle anderen BewerberInnen werden nach dem herkömmlichen Verfahren nach Durchschnittsnote und Wartezeit an die Universitäten verteilt. Die Studiengänge Rechtswissenschaft und Informatik wurden aus dem zentralen Vergabeverfahren herausgenommen.

Neben dem nordrhein-westfälischen Modell existiert ein weiterer Entwurf, bei dem sogar fünfzig Prozent der StudentInnen von den Universitäten selber ausgewählt werden. Jedes Bundesland wird dann individuell entscheiden, welche Variante es durchsetzt.