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Sie geben nicht auf: Studiengebühren ab Sommersemester 2004. Ab 2007 individuelles Studienkontenmodell. Von Jörg Huwer

Am 22. Januar 2003 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz (StKFG) verabschiedet. Es sieht zunächst die Einführung von Langzeitstudiengebühren vor, die ab dem Sommersemester 2004 in Höhe von 650 Euro pro Semester nach der anderthalbfachen Regelstudienzeit fällig werden - bei einer Regelstudienzeit von neun Semestern also nach dem 14. Ab dem Sommersemester 2007 sollen dann erstmals besuchte Veranstaltungen von einem individuellen Studienguthaben abgebucht werden. Dieses umfasst das 1,25-fache der in der Studienordnung vorgegebenen Semesterwochenstundenzahl (SWS), in der Regel etwa zweihundert SWS. Ist das Volumen verbraucht oder die doppelte Regelstudienzeit überschritten, müssen ebenfalls 650 Euro Gebühren gezahlt werden.

Das jetzt verabschiedete Gesetz unterscheidet sich an einigen Stellen vom ursprünglichen Entwurf. Beispielsweise gibt es in der Härtefallregelung, die vormals nur einen Erlass oder die Ermäßigung der Gebühren zubilligte, nun die Möglichkeit, die Zahlung der Gebühren lediglich aufzuschieben. Zudem gelten nur noch Masterstudiengänge als konsekutive Studiengänge, die nach einem ersten Hochschulabschluss aufgenommen werden können und von der generellen Gebührenpflicht ausgenommen sind. Schließlich wurden mit dem Gesetz auch Ausfertigungs- und Verspätungsgebühren erhöht. Der Verwaltungsaufwand für eine verspätete Rückmeldung wird nun mit 25 Euro in Rechnung gestellt.

Speziell gegen die Verspätungsgebühr will das Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) mit Musterklagen rechtlich vorgehen - hatte doch das Bundesverfassungsgericht im Fall der baden-württembergischen Rückmeldegebühren klargestellt, dass Verwaltungsgebühren in einem realistischen Verhältnis zu den tatsächlich anfallenden Kosten stehen müssen (siehe Seite 3). Zudem wird eine Klage gegen die Einführung des gebührenpflichtigen Studiums in Form der Studienkonten vorbereitet. Das ABS kann sich dabei auf ein Rechtsgutachten berufen, in dem die Einrichtung des Studienkontensystems als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft wird.

Unterdessen kündigte der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Draeger (parteilos) Mitte März an, ein eigenes Studiengebührenmodell vorzustellen - bis zu 2500 Euro soll demnach ein Studienjahr kosten. Die Summe soll durch ein Darlehen finanziert werden, das nach dem Studium zurückgezahlt werden muss. Draeger empfiehlt seinen Vorschlag als bundesweites Modell. Als Bürge für die Gewährleistung des Darlehens kämen beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Mittelstandsbank in Frage. Dies zeige wieder einmal, »wie Risiken wieder vergesellschaftet werden«, kommentiert Lars Schewe vom Vorstand des Freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften den Vorstoß.

Das Ziel des ABS sei weiterhin, ein gebührenfreies Studium zu ermöglichen, unterstrich Geschäftsführer Klemens Himpele in einer Rede im Rahmen des Zukunftskongresses der Bayrischen HochschulerektorInnenkonferenz. »Sozial verträgliche« Gebührenmodelle - wie sie jüngst der designierte Präsident der HochschulrektorInnenkonferenz Peter Gaehtgens forderte - könne es nicht geben. »Die entsprechenden Modelle, die solches behaupten, laufen lediglich auf eine strukturelle Individualisierung der Chancenungleichheit hinaus«, so Himpele.