Auf Grund gelaufen

Im Januar werden die universitären Gremien neu gewählt. Ein Fehler in der neuen Grundordnung sorgt für Verwirrung. Von Raphaela Häuser

Vom 28. bis 30. Januar 2003 finden an der Universität Köln die Gremienwahlen statt. Gewählt wird neben dem Senat und den Engeren Fakultäten erstmals ein Erweiterter Senat, der an die Stelle des im Jahr 2000 abgeschafften Konvents tritt und für Grundordnungsänderungen zuständig sein wird. Alle weiblichen Mitglieder der Universität wählen zudem den Beirat der Gleichstellungskommission.

Zu den Senatswahlen treten für die Gruppe der StudentInnen die Unabhängigen, der Ring Christlich-demokratischer Studenten und eine Gruppe von FachschafterInnen verschiedener Fakultäten an. An der Philosophischen Fakultät kandidiert sowohl für die Engere Fakultät als auch für den Erweiterten Senat nur die Liste der Fachschaften.

Probleme ergeben sich bei der Wahl zum Erweiterten Senat, da die Grundordnung nicht mit der Wahlordnung übereinstimmt. Die in der Grundordnung vorgesehene Erweiterung des Senates auf sieben Mitglieder pro Statusgruppe sieht vor, in der Gruppe der StudentInnen von allen sieben Fakultäten jeweils eineN VertreterIn in den erweiterten Senat zu entsenden. Dabei zählen zu den sieben VertreterInnen allerdings schon die beiden studentischen SenatorInnen. Laut Wahlordnung wird jedoch an allen sieben Fakultäten ein studentisches Mitglied für den Erweiterten Senat gewählt. Die Angleichung von Grundordnung und Wahlordnung jedoch kann nur vom Erweiterten Senat selber beschlossen werden.

Unklar ist somit, ob die Universität gewählte VertreterInnen zum Rücktritt nötigen möchte, sofern sie an der gleichen Fakultät studieren wie eineR der studentischen SenatorInnen oder ob entgegen der Grundordnung in diesem Jahr neun statt sieben studentische VertreterInnen im erweiterten Senat abstimmen werden. Die absolute Mehrheit der ProfessorInnen wäre dennoch nicht gefährdet: Um das Stimmverhältnis zu wahren wird das Votum der professoralen Gruppe mit neun multipliziert, das der StudentInnen und der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen mit drei und das der nichtwissenschaftlichen VertreterInnen mit zwei.

Auch für die Gleichstellungskommission tritt eine Neuerung in Kraft: Nach der neuen Grundordnung wird die Gleichstellungskommission zukünftig zur Hälfte mit Männern besetzt sein und in eine Senatskommission umgewandelt, die bisherige Frauengleichstellungskommission wird zum Beirat und hat nur noch beratende Funktion.

Neben den StudentInnen wählen dieses Jahr auch wieder die Gruppen der ProfessorInnen, der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen ihre VertreterInnen für die Gremien neu. Zuletzt waren die Wahlen für alle Gruppen bis auf die StudentInnen bis zur Verabschiedung der neuen Grundordnung ausgesetzt worden.