Verschärfte Bedingungen

Neuer Studienkontenentwurf für Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Von Raphaela Häuser

Die für das Sommersemester 2003 geplanten Strafgebühren für so genannte LangzeitstudentInnen und StudentInnen im Zweitstudium oder über fünfzig Jahre sollen ab dem Wintersemester 2004/2005 von Studienkonten abgelöst werden. Das Modell - von KritikerInnen als Studiengebühren durch die Hintertür bezeichnet - liegt jetzt in überarbeiteter Fassung vor, wurden von offizieller Seite bisher aber noch nicht publik gemacht. Der AStA der Universität Bonn veröffentlichte das Eckpunktepapier nach Unterlageneinsicht auf seinen Internetseiten. Noch vor Einführung der Studienkonten haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit diesem Entwurf die Konditionen zu Ungunsten der StudentInnen geändert:

Zweihundert kostenlose Semesterwochenstunden sollen StudentInnen künftig unabhängig vom Regelumfang ihres Studienganges zur Verfügung haben. Dieses Maß ergebe sich aus dem durchschnittlichen Regelumfang aller Studiengänge von 160 Semesterwochenstunden plus einen Aufschlag von 25 Prozent, heißt es in dem Papier. Allerdings wird die Zeitspanne, in der diese Stunden aufgebraucht werden können, von der ursprünglich doppelten Regelstudienzeit auf das 1,75-fache verkürzt. Das neue Studienkontenmodell sieht eine Regelabbuchung unabhängig von den tatsächlich belegten Stunden vor. Bei einem Studiengang mit neun Semestern Regelstudienzeit würden allen StudentInnen zwölf bis dreizehn Stunden pro Semester pauschal abgezogen, rein rechnerisch reicht das Guthaben somit für 15,75 Semester. Danach werden Gebühren fällig. »Damit entlarvt sich das angeblich innovative Studienkontenmodell als plumpe Umbenennung und Neuberechnung des altbekannten Strafgebührensystems«, kritisiert Markus Struben, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS).

Auch für die Ausnahmefälle gelten nach dem neuen Entwurf keine festen Regelungen mehr. Vorgesehen ist ein Bonus-System, bei dem die Universität von Fall zu Fall entscheiden muss, ob bei Kindererziehung, sozialen Härtefällen, Krankheit oder studentischem Engagement, aber auch zur Förderung so genannter besonderer Begabung zusätzliche gebührenfreie Semesterwochenstunden gewährt werden. Dabei verfügt die Universität über ein begrenztes Kontingent an Bonus-Stunden, dessen Umfang mit dem Ministerium ausgehandelt wird. Ein gesetzlich garantierter Aufschub bei Härtefällen ist somit nicht gegeben.

Eventuelle Restguthaben an unverbrauchten Semesterwochenstunden sollen nach den Plänen der nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Bildungsministerien in Zukunft nur noch für die Weiterbildung erhalten bleiben, wenn das Studium bis zu einem Semester nach Ende der Regelstudienzeit beendet wird. Bisher galt hierfür immerhin ein Wert von Regelstudienzeit plus zwei Semester.

»Das Studierverhalten wird sich grundlegend ändern«, prognostiziert Struben. »StudentInnen müssen mit einem begrenzten Startkapital haushalten und mit ihren KommilitonInnen in Konkurrenz treten. Studiert wird, was ökonomisch, aber nicht unbedingt wissenschaftlich oder für die Ausbildung sinnvoll ist«.