Ungebührliches »Demonstrierverhalten«

Anzeigen wegen Hausfriedensbruch gegen protestierende StudentInnen Von Volker Elste

Das Präsidium des Düsseldorfer Landtages hat gegen 21 StudentInnen Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Sie sollen Mitte Juni bei einer Demonstration gegen die in Nordrhein-Westfalen geplante Einführung von Studiengebühren die Bannmeile des Düsseldorfer Landtages verletzt haben. Weiterhin wurde gegen dieselben Personen ein Ordnungswidrigkeitsverfahrens beantragt. Zwei der beschuldigten StudentInnen haben sich inzwischen beim Landtagspräsidium für ihr Verhalten entschuldigt.

Ulrich Schmidt (SPD), der Präsident des Landtages, begründete seine Vorgehensweise in einem Schreiben an Vertretungen der Verfassten StudentInnenschaft in Nordrhein-Westfalen mit der »Funktions- und Arbeitsfähigkeit« des Parlaments. Diese müsse gewährleistet sein, »selbst wenn das Anliegen der Demonstranten noch so anerkennenswert sein mag.« Auch vor dem Hintergrund zahlreicher Demonstrationen vor dem Landtag könne »eine Verletzung von Schutz- und Ordnungsfunktionen nicht folgenlos hingenommen« werden.

Dass sich zwei der beschuldigten StudentInnen unmittelbar nach der Demonstration entschuldigt hatten, sieht Schmidt positiv. »Die Motivation für das Demonstrierverhalten,« schreibt er, werde »sicherlich bei der straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Würdigung durch die zuständigen Behörden berücksichtigt.« Beide Studenten hatten in ihren Entschuldigungsschreiben unter anderem auf ihre friedlichen Absichten verwiesen. Sie hätten nicht vorgehabt, die Personen im Landtag in Angst zu versetzen, heißt es in einem Brief.

Einige Mitangeklagte äußerten sich kritisch über das Verhalten ihrer Kommilitonen. Durch die Entschuldigungen werde eine gemeinsame Vorgehensweise gegen die Vorwürfe erschwert, lautete der Tenor.