Enthüllungen um Mitternacht

Junge Union fordert Studiengebühren Von Roberto Gardini

Die Junge Union (JU), der Jungendverband der CDU, hat die Einführung von Studiengebühren gefordert. Am Rande des sogenannte Deutschlandrates am 16. März 2002 sprach die JU-Vorsitzende Hildegard Müller in diesem Zusammenhang von einer nötigen »Entkriminalisierung von Studiengebühren«.

StudentInnen, deren Studienzeit drei Semester über der Regelstudienzeit liegt oder die seit zwei Semester keinen Leistungsnachweis mehr erbracht haben, sollen pro Semester 500 Euro zahlen müssen. Zwar sieht die JU die Gefahr der »mangelnden Chancengleichheit beim Zugang zum Studium«. Sie verspricht sich aber von der Einführung von Gebühren einen stärkeren Wettbewerb der Hochschulen untereinander und eine erhöhte Motivation der StudentInnen, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden.

Diese »Strafgebühren« will die Junge Union jedoch nicht als »Diskriminierung von so genannten Langzeit-Studenten« verstanden wissen. Als Gründe für lange Studienzeiten haben die Nachwuchs-ChristdemokratInnen »unter anderem schlechte Betreuung von Studenten, mangelhafte materielle und personelle Ausstattungen von Hochschulen sowie unzureichend abgestimmte Studieninhalte« ausgemacht. Die Studiengebühren sollen daher zur zusätzlichen Finanzierung der Hochschulen eingesetzt werden, ihr Hauptzweck ist aber ein anderer: »Im Sinne aller ernsthaft Studierenden diejenigen ›Kommilitonen‹, die durch ihre Immatrikulation nur in den Studentenstatus gelangen wollen, um soziale Vergünstigungen (z.B. Fahrkarten für Öffentliche Verkehrsmittel) zu genießen, aus den Karteien der Studiensekretariate zu streichen.« Nebenbei würde die Streichung von »Karteileichen« auch die Aussagekraft vieler Hochschul-Statistiken verbessern.

Ein weiterer Schwerpunkt des Papiers ist die von der Jungen Union geforderte Umwandlung der Hochschulen in Stiftungsuniversitäten. »Vor allem der Verantwortung von Wirtschaft und der Einbindung privaten Kapitals muss in Zukunft eine noch stärkere und verantwortungsbewusstere Rolle zukommen.« Auch wenn das jeweilige Bundesland weiterhin für Forschung und Lehre verantwortlich sein soll, sollen private GeldgeberInnen aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung an den Hochschulen berechtigt sein, VertreterInnen für den Stiftungsrat zu benennen. Dieser soll die Hochschulen »inhaltlich und strategisch« beraten.

Hierzu sollen die Universitäten »entstaatlicht« werden, gegenüber dem jeweiligen Bundesland juristisch unabhängig sein und untereinander im Wettbewerb stehen. Um diesen voranzutreiben soll auch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) aufgelöst werden. Dadurch könnten sich die Hochschulen ihre StudentInnen selbst auswählen.

Die Hochschulen sollen eigenständig darüber entscheiden, ob und für welche Studiengänge sie Studiengebühren verlangen. Für StudentInnen gebührenpflichtiger Studiengänge soll dies »sozialverträglich« gestaltet werden. »Die Hochschulen sind verpflichtet, die Sozialvertäglichkeit ihrer Gebührenordnungen zu sichern«, heißt es im Papier.