A Foreign Affair

Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärt Rasterfahndung für rechtmäßig Von Roberto Gardini

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 26. März 2002 die umstrittene Rasterfahndung für rechtmäßig erklärt. Ein 25-jähriger marokkanischer Student der Universität Mainz hatte gegen die Speicherung und die Weiterverarbeitung seiner persönlichen Daten im Rahmen der Rasterfahndung geklagt.

Das OVG begründete das Urteil damit, dass eine »aktuelle Gefahrenlage« nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zur Rechtfertigung der polizeilichen Maßnahmen ausreiche. Eine aktuelle Gefahr bleibe bestehen, da das El-Kaida-Netzwerk von Osama bin Laden offenbar noch nicht zerschlagen sei. Ob konkrete Hinweise auf Gefahren gerade für die Bundesrepublik Deutschland vorlägen sei dabei unerheblich. In dieser besonderen Situation müssten Einzelne gewisse Einschränkungen im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen, führt die Urteilsbegründung aus.

Damit bleibt die Rechtslage zur Rasterfahndung in Deutschland uneinheitlich. In mehreren Bundesländern wurden Rasterfahndungen für unzulässig erklärt. Die Gerichte hatten ausgeführt, dass die Rasterfahndung nicht durch die bloße Möglichkeit terroristischer Anschläge begründet werden könne. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte Mitte Februar 2002 ein Urteil des Landgerichtes Wiesbaden, das die Rasterfahndung nach Anhängern islamistischer Organisationen verbietet. Daraufhin wurden in Hessen alle Datensätze vernichtet, die im Rahmen der laufenden Rasterfahndung erfasst worden waren. Als Reaktion auf das Urteil plant die hessische Landesregierung ein Gesetz, das eine Rasterfahndung in Hessen nun doch ermöglichen soll. Der Gesetzentwurf entspreche dem »vorbeugenden Charakter der Rasterfahndung zur Verhinderung terroristischer Angriffe in vollem Umfang.« erklärte der hessische Innenminister Bouffier (CDU).

Auch in Berlin wurde im Januar 2002 vom dortigen Landgericht einer Klage gegen die Rasterfahndungsmaßnahmen stattgegeben. Die Berliner RichterInnen hielten die Weitergabe der persönlichen Daten der Studenten nur für zulässig, wenn eine direkte Gefahr für die Sicherheit des Landes bestehe. Diese Gefahr sei jedoch von der Bunderegierung mehrmals verneint worden. In Nordrhein-Westfalen wurden nicht nur die Daten von ausländischen Technikstudenten erhoben, sondern gleich die Daten aller fünf Millionen Einwohner im Rahmen einer Rasterfahndung bearbeitet. Einer Klage gegen diese Maßnahme wurde vom Landgericht Düsseldorf nicht stattgegeben. Auch wenn Innenminister Behrens (SPD) die Gefahr bevorstehender Terroranschläge als gering einschätzte, ist es für das Düsseldorfer Landgericht die bekundete deutsche »uneingeschränkte Solidarität mit den USA«, die die Gefahr von Vergeltungsschlägen als ausreichenden Grund für eine gegenwärtige Gefährdung des Landes bestehen lässt.