Quotenregelung durch die Hintertür

Das nordrhein-westfälische Bildungsministerium will die Anzahl der Lehrstunden für das Masterstudium »positiv quotieren«. Dies garantiere zumindest der Hälfte der AbsolventInnen einen erweiterten Abschluss. Von Beate Schulz

Das Land Nordrhein-Westfalen wolle keine Quote für den Zugang zum Masterstudium einführen, verkündeten am 3. Mai unisono Anke Brunn (SPD), ehemalige Wissenschaftsministerin in Nordrhein-Westfalen, und Ruth Seidel, bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, vollmundig in einer Podiumsdiskussion an der Universität Köln. Unmittelbar darauf war jedoch von einer »Positivquote« die Rede: Diese sei keine Einschränkung, sondern eine Garantie für die StudentInnen, da sie je nach Kapazität der Universitäten eine Mindestmenge an Masterstudienplätzen festlege. Dass sich dieser Mindestsatz angesichts der zusammengestrichenen Mittel für die Universitäten ganz schnell als Höchstsatz herausstellen könnte, wurde vorsichtshalber verschwiegen.

Die Befürchtungen von zahlreichen VertreterInnen studentischer Organisationen könnten sich damit durch die Hintertür erfüllen. Dass längst nicht allen AbsolventInnen eines Bachelorstudienganges auch das Masterstudium ermöglicht werden soll, hatte man schon lange vermutet. So gab es Ende 2004 Gerüchte, dass das Ministerium nur zwanzig Prozent aller BachelorstudentInnen auch zum Master zulassen wolle. Der Funke Wahrheit in diesem Gerücht ist die Zahl von zwanzig Prozent. Denn soviel Lehrkapazität soll für die Master- und PromotionsstudentInnen bereitgehalten werden. Für wie viel Prozent der StudentInnen diese zwanzig Prozent aufgewendet werden sollen, ist bisher nicht geregelt. Das Ministerium geht von etwa fünfzig Prozent aus. Ebenso wenig gibt es eine Verpflichtung, diese Kapazität gerecht auf die einzelnen Fachbereiche zu verteilen.

Wie üblich werden an die Fachhochschulen andere Maßstäbe angelegt. Für diese sieht das Ministerium für die Masterstudiengänge eine Mindestkapazität von nur zehn Prozent des Lehraufwandes vor. Dies soll dann etwa dreißig Prozent aller StudentInnen einen Masterabschluss ermöglichen.

Weiter beschnitten wird das künftige Lehrangebot durch eine Bestimmung, die Veranstaltungen kategorisch ausschließt, die sowohl von Bachelor- als auch MasterstudentInnen besucht werden können. Viele kleine Fächer werden damit erhebliche Probleme haben, überhaupt noch genug Lehrangebote für ein Masterstudium bereitzustellen.