Todesurteil Zechprellerei

Von Verena Risse

Ein wegen dreimaliger Zechprellerei in Gesamthöhe von rund 75 Euro zu Unrecht inhaftierter Obdachloser wurde im Gefängnis von Mithäftlingen misshandelt und getötet.

Ende August nahm die Dresdner Polizei in einem Szenerestaurant einen Obdachlosen wegen Zahlungsunfähigkeit fest. Der Mann kam, obwohl nicht vorbestraft, zunächst in Untersuchungshaft, und wurde wenig später in die psychiatrische Abteilung des Leipziger Haftkrankenhauses eingeliefert. Hier wurde er, von den AufseherInnen unbemerkt, zunächst misshandelt und wenige Zeit später in seiner Zelle erhängt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Bediensteten der Haftanstalt Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und möglicher Verletzung der Kontrollaufgaben eingeleitet. Die zwölftägige Inhaftierung des Zechprellers kostete fast 850 Euro.