Mietzuschlag mit System

Die Mietregelungen des Studentenwerks sind Auslegungssache, Beratungen widersprüchlich. MieterInnen zahlen die Zeche. Von Beate Schulz

Eigentlich sollte man als MieterIn des Kölner Studentenwerkes davon ausgehen können, von den MitarbeiterInnen des Dienstleistungsunternehmens zum Wohle der StudentInnenschaft fachkundig und offen beraten zu werden, sowie verlässliche Informationen zu erhalten. Theresa Züger, ehemalige Mieterin eines Zimmers im StudentInnendorf Efferen, hat bei der Nachvermietung ihres Zimmers andere Erfahrungen gemacht und bleibt nun dank falscher Zusagen auf hundert Euro Doppelmiete sitzen.

Ende April dieses Jahres hatte Theresa die Möglichkeit, kurzfristig aus ihrem Zimmer in eine Wohngemeinschaft in einer günstigen, geräumigen Neubauwohnung in Uninähe zu ziehen, allerdings noch vor Ablauf der Kündigungsfrist. Theoretisch kein Problem, wenn man eine geeignete Nachmieterin oder einen Nachmieter hat. Das war laut Theresa der Fall: »Eine chinesische Studentin wäre gerne sofort in das Wohnheimzimmer eingezogen«. Also gingen beide zum Studentenwerk, um die Nachvermietung mit der zuständigen Sachbearbeiterin zu regeln. Diese teilte mit, dass noch ein anderer Bewerber von der Warteliste Vorrang hätte. Wenn dieser das Zimmer jedoch nicht haben wollte, bekäme Theresas Kandidatin den Zuschlag. Vereinbart war, dass die Sachbearbeiterin im Falle von Unstimmigkeiten Theresa oder ihre Nachmieterin anrufen sollte. »Die Sachbearbeiterin meinte, dass die Nachmietfrage soweit geregelt war«, so Theresa.

Entsprechend ging sie davon aus, dass sich ihr Mietverhältnis mit dem Studentenwerk in Wohlgefallen auflösen würde, bis dann Ende des Folgemonats die Miete wieder von ihrem Konto abgebucht wurde. Auch André Moeller, Sozialberater des AStA, hat häufig mit StudentInnen zu tun, die vom Studentenwerk falsch beraten worden sind, denen aber die Belege fehlen: »Grundsätzlich sollte man Zeugen mitnehmen und sich möglichst alles schriftlich geben lassen.« Von einer Zusage bezüglich der Nachvermietung wollte die Mitarbeiterin des Studentenwerks dann auch nichts mehr wissen. Außerdem sei es nicht gängige Praxis, dass sie die Leute zurückrufen müsste. Die chinesische Studentin hätte man zudem gar nicht akzeptieren können, hieß es nun. Die AusländerInnenquote in Efferen sei bereits übererfüllt gewesen.

Ein Beschwerdeschreiben von Theresa wurde vom Geschäftsführer des Studentenwerks, Peter Schink, mit den üblichen Floskeln zu den Paragrafen des Mietvertrags beantwortet: »Ich kann Ihre Beschwerde nicht nachvollziehen«. Der Vorwurf, irreführend beraten worden zu sein, wurde schlicht ignoriert. Als Theresa daraufhin die Buchung stornierte, wurde die Miete mit ihrer Kaution verrechnet.

Laut Rechtsanwalt Clemens Grebe von der Rechtsberatung des AStA ist die Verrechnung dieses Betrages mit der Kaution nicht rechtens, allerdings bei weitem kein Einzelfall. Teilweise kämen bis zu zehn StudentInnen im Monat mit ähnlich gelagerten Problemen zu ihm. Wie hoch die Dunkelziffer derjenigen liege, die sich nicht beraten lassen, könne man nur schätzen. Grebe empfiehlt Betroffenen, sich mit Beschwerden auch an den Verwaltungsrat des Studentenwerks zu wenden.

Nur wenige StudentInnen gehen gerichtlich gegen solche Praktiken des Studentenwerks vor. Das liegt nicht nur daran, dass diese Verfahren mindestens neun Monate dauern, sondern auch daran, dass die Beweislast bei den StudentInnen liegt. Was bedeutet, dass sie mit Zeugenaussagen belegen müssen, falsch beraten worden zu sein, weil sie ansonsten auch noch die Kosten des Verfahrens tragen müssen. »Selbst wenn sie dann mal ein Verfahren verlieren, kann das dem Studentenwerk doch egal sein, das kommt über diejenigen, die sich nicht beschwert haben, schon wieder rein«, so Theresa.

Das Geld hat Theresa inzwischen abgeschrieben. Die Sache völlig auf sich beruhen lassen will sie aber nicht. Stattdessen überlegt sie, eine Email-Adresse einzurichten, um solche Beschwerden zu sammeln und dann in größerer Zahl dem Studentenwerk vorzulegen.