Bürgerbegehren abgewiesen

Von Andrea Kostolnik

Das vom Mieterverein initiierte Bürgerbegehren gegen den Verkauf der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GAG und Grubo war mit 68000 Unterschriften ein voller Erfolg. Am 20. Dezember 2001 fand nun die Ratssitzung statt, in der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden werden sollte. CDU, FDP und Republikaner lehnten wie erwartet das Bürgerbegehren als rechtlich unzulässig ab und beauftragten die Verwaltung, den Verkauf einzuleiten. Wäre das Begehren anerkannt worden, hätten es einen Bürgerentscheid geben müssen.

Während der Ratssitzung protestierten etwa einhundert PrivatisierungsgegnerInnen gegen den Verkauf. Dass nicht mehr TeilnehmerInnen mobilisiert werden konnten, lag nicht zuletzt an der für ArbeitnehmerInnen unfreundlichen Zeit um 13.30 Uhr. Der Widerstand ist breit, dem Thema wird großes Gewicht beigemessen. Die Proteste wurden auch von der SPD, den Grünen und den Gewerkschaften unterstützt. Die Kölner Ortsgruppe von attac hat einen Arbeitskreis zur Privatisierung gebildet.

Doch die PrivatisierungsgegnerInnen wollen sich mit ihrer Niederlage nicht zufrieden geben. Der Mieterverein erwägt eine Klage beim Verwaltungsgericht. Diese hätte zwar keine aufschiebende Wirkung, könnte den Rat aber dazu zwingen, sich erneut mit dem Verkaufsbeschluss befassen zu müssen. Sollte es im Laufe des Jahres dazu kommen, werden sich zwar die Mehrheitsverhältnisse nicht verändert haben, es besteht allerdings die Chance, dass sich einzelne Mitglieder der Mehrheitsfraktionen anders entscheiden werden. Hat die Verwaltung einen Käufer gefunden und einen Kaufvertrag ausgearbeitet, muss der Rat sowieso erneut zustimmen.