Einfacher bleiben

Von Hanna-Lisa Hauge

Die Bundesregierung plant ein Gesetz, welches es unter anderem ausländischen Studierenden einfacher machen soll, nach dem Studium in Deutschland zu arbeiten. Der Entwurf sieht vor, die Einkommensschwelle für eine Aufenthaltserlaubnis abzusenken. Bislang müssen ausländische HochschulabsolventInnen ein Einstiegsbruttogehalt von mindestens 66000 Euro vorweisen. Nach dem neuen Gesetz müssten sie nur noch 48000 Euro verdienen. Für besonders nachgefragte Bereiche wie Informatik oder Medizin soll die Grenze auf 33000 Euro sinken. Die AbsolventInnen sollen außerdem 18 statt 12 Monate Zeit für die Jobsuche haben. Der Bundesverband ausländischer Studierender kritisiert jedoch, dass die Veränderungen nicht weit genug gehen. So sei es ausländischen Studierenden immer noch nicht erlaubt, auf selbstständiger Basis zu arbeiten, beispielsweise als ÜbungsleiterInnen im Hochschulsport.