Zeit ist Geld

Verzögert sich das Studium unverschuldet, können Studierende Gebühren zurückverlangen. Das funktioniert aber nur mäßig. Von Anna Hölscher

Überfüllte Hörsäle, Seminarplatzmangel, falsche Informationen und Überschneidungen von Kursen in verschulten Bachelor- und Master-Studiengängen: Die Uni Köln macht ihren Studierenden das Studium nicht immer einfach. Besonders ärgerlich wird es für die Studierenden, wenn sich das Studium durch solche Stolpersteine noch um ein oder mehrere Semester verlängert. Schließlich müssen sie seit nunmehr vier Jahren für jedes Semester zahlen, und zwar nicht zu knapp. Ist die Uni schuld daran, dass sich das Studium verlängert, können Studierende allerdings ihre Studiengebühren zurückfordern. Dazu müssen sie Beschwerde beim sogenannten Prüfungsgremium einreichen.

Das Prüfungsgremium soll seit mittlerweile rund drei Jahren die Qualität der Organisation von Lehre und Studium prüfen. Stellt es erhebliche Mängel fest, kann es dem Rektorat vorschlagen, den betroffenen Studierenden die Gebühren zu erstatten. Das Gremium ist gesetzlich vorgeschrieben und setzt sich zu gleichen Teilen aus Studierenden und aus Lehrenden oder wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zusammen. Den Vorsitz muss eine externe Person inne haben. Bis vor kurzem war das der Journalist Pascal Beucker, dessen AmtsnachfolgerIn gerade gesucht wird. Das Problem des Gremiums ist allerdings, dass das Rektorat seinen Empfehlungen nicht folgen muss. Die Erfolgsquote der Beschwerden hält sich deshalb in Grenzen.

Am aussichtsreichsten sei es für Studierende, sich wegen Problemen bei der Seminarplatzvergabe zu beschweren, sagt Patrick Schnepper, studentischer Vertreter der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät im Prüfungsgremium. »Überfüllte Hörsäle und Seminare sind durchweg in allen Fakultäten ein großes Problem.« Weniger erfolgversprechend seien allerdings Beschwerden über Probleme, die das elektronische Seminarplatzvergabesystem Klips bereitet. Zwar lässt das Vergabesystem jedes Semester hunderte Studierende ohne Seminarplatz dastehen, sodass sie sich einzeln nachtragen lassen müssen. »Die Uni-Leitung sieht es aber leider nicht als Missstand an, wenn Studierende quer durch die Uni laufen müssen, um einen Seminarplatz zu bekommen«, kritisiert Schnepper.

Präzedenzfälle dafür, wann das Rektorat einer Empfehlung des Prüfungsgremiums folgt, gibt es nicht. Die Erfolgsquote ist schwer festzustellen - das Rektorat muss dem Gremium keine Rückmeldung geben, wenn es einer Empfehlung gefolgt ist, sondern darf Zugeständnisse ohne viel öffentliche Aufmerksamkeit über die Bühne bringen. »Leider kommt nicht alles durch«, sagt Schnepper. Das Rektorat verlangt umfassende Belege für jeden Mangel. Selbst, wenn es eindeutige Belege gibt, kann das Rektorat sich auf die Position stellen, dass der festgestellte Mangel das Studium der BeschwerdeführerInnen nicht nennenswert beeinflussen würde.

StudierendenvertreterInnen kritisieren das Prüfungsgremium deshalb als zahnlosen Tiger. Und als PR-Maßnahme von NRW-Bildungsminister Andreas Pinkwart (FDP): Er habe das Gremium nur eingesetzt, um nach der Einführung der allgemeinen Studiengebühren im Wintersemester 2006/2007 für positive Schlagzeilen zu sorgen. Studierendenvertreter Schnepper hebt ruft Studierende dennoch dazu auf, sich beim Prüfungsgremium über Mängel zu beschweren und sie so publik zu machen. »Auch wenn die Studiengebühren nicht zurückerstattet werden, wird auf diesem Weg auf alle Fälle Druck auf die Uni ausgeübt«, sagt er.