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Eine neue Geschäftsordnung regelt, wie die Fachschaften der Philosophischen Fakultät künftig arbeiten. So darf es etwa nur eine Fachschaft pro Fach geben Von Anna Hölscher

Die Fachschaften der Philosophischen Fakultät haben eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Darin ist festgeschrieben, welche Aufgaben Fachschaften haben und wodurch sie legitimiert sind. Zudem regelt die Geschäftsordnung die Aufgaben und Legitimation der Fachschaftenkonferenz (FSK), auf der alle Fachschaften der Philosophischen Fakultät mit jeweils einer Stimme unter anderen über ihre Jahresbudgets abstimmen, sowie die Aufgaben des Arbeitsausschusses der FSK, des SprecherInnenrats (SpRat). Auch Einzelheiten zur Aufstellung und Tätigkeit der FachschafterInnenliste Das Original sind darin festgelegt. Diese kandidiert bei Gremienwahlen unter anderem für den Senat, eines der höchsten Beschluss fassenden Gremien der Uni. Mit der neuen Geschäftsordnung wollen die Fachschaften ihre Arbeit besser koordinieren und transparenter machen und so letztlich die Interessen der Studierenden besser durchsetzen können.

Ihren Ursprung hat die Geschäftsordnung in einer Zukunftswerkstatt, zu der sich die etwa 30 Fachschaften der Philosophischen Fakultät im vergangenen Sommersemester auf Einladung der drei StudierendenvertreterInnen in der Engeren Fakultät (EF) trafen. In der EF wird über alle wichtigen Belange der Fakultät gesprochen und abgestimmt - ihre Mitglieder bekommen also laufende Umstrukturierungen (siehe zum Beispiel Artikel auf Seite 2 oben) unmittelbar mit. Auf dem dreitägigen Treffen in Bonn informierten die studentischen EF-VertreterInnen die anderen FachschafterInnen über Neuerungen und diskutierten mit ihnen darüber, wie Fachschaftsarbeit transparenter und effizienter werden könnte. Am Ende dieser drei Tage stand ein Entwurf für eine neue Geschäftsordnung, den die FSK in diesem Winter einstimmig annahm. Der Geschäftsordnung zufolge sollen Fachschaften unter anderem Studierende beraten sowie kulturelle, wissenschaftliche oder politische Veranstaltungen organisieren. Dieser Aufgabenkatalog ist jedoch ausdrücklich als Vorschlag zu verstehen, nicht als verbindliche Anweisung. Die Geschäftsordnung soll FachschafterInnen in ihrer Arbeit anleiten und unterstützen, aber nicht bevormunden. Zudem legt das Papier offiziell fest, dass es nur eine Fachschaft pro Fach oder Verbundsstudiengang gibt. Diese Frage war auf der FSK bereits mehrmals diskutiert worden. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung gelten jedoch nicht rückwirkend - existieren für ein Fach bereits mehrere Fachschaften, wird keine von ihnen dazu gezwungen, die Arbeit einzustellen.

Tiefgreifendere Änderungen gibt es in Bezug auf den SpRat. Dieser Arbeitsausschuss besteht aus mindestens drei Personen, die unter anderem dafür zuständig sind, die FSK einzuberufen und zu moderieren sowie das Fachschaftenbüro in der Universitätsstraße 16 zu verwalten. Bislang waren SpRat-Mitglieder quasi auf Lebenszeit gewählt und konnten nur durch ein Misstrauensvotum abgesetzt werden. Nun findet einmal im Jahr eine Wahl statt, bei der neue SpRat-Mitglieder gewählt beziehungsweise die bisherigen Mitglieder wiedergewählt werden. Mit diesen theoretisch kurzfristigen Amtsperioden wollen die FachschafterInnen darauf reagieren, dass sich die Studienzeiten durch Einführung des Bachelor-Abschlusses verkürzt haben und sich viele Studierende heute nicht mehr so langfristig in ehrenamtlichen Positionen engagieren wie bisher.