Das Superwahljahr kommt an die Uni

Nicht nur das Studierendenparlament wird neu gewählt, sondern auch die StudierendenvertreterInnen in den verschiedenen Gremien der Uni. Sie können Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen. Von Anna Hölscher

Nachdem die Studierenden durch Hörsaalbesetzungen und Demonstrationen auf ihre Interessen aufmerksam gemacht haben, ist nun ganz regulär ihre Mitbestimmung gefragt: Vom 14. bis 18. Dezember 2009 stehen wieder die jährlichen Wahlen der studentischen Mitglieder in die universitären Gremien an. Das sind der Senat, der Beirat für die Gleichstellung von Frauen, die Fakultätsvertretung und die Engeren Fakultäten (EF).

Die EF ist jeweils das höchste Beschluss fassende Gremium an ihrer Fakultät. Sie entscheidet zum Beispiel über grundsätzliche politische Fragen, wie die Verwendung der Studiengebühren. Außerdem ist die EF zuständig für Personalpolitik, also die Neu- und Wiederbesetzung von Stellen und wählt den Dekan oder die Dekanin.

Der Senat steht eine Stufe über den Fakultäten und segnet deren Beschlüsse ab, zum Beispiel die Berufung von ProfessorInnen. Allerdings musste der Senat 2008 einige Kompetenzen an den Hochschulrat abgeben. Dieser wurde auf Grundlage des 2006 beschlossenen Hochschulfreiheitsgesetzes eingesetzt und steht damit an der Spitze der Uni. Dort entscheiden führende VertreterInnen aus Wirtschaft und Wissenschaft über die Belange der Universität. Der Vorsitzende ist beispielsweise Richard Pott von der Bayer AG. Nur drei der zehn Mitglieder gehören der Uni Köln an. Studentische VertreterInnen findet man dort nicht. Der Hochschulrat tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Fakultätsvertretung ist ein studentisches Parlament auf Ebene der Fakultäten. An der Philosophischen Fakultät ist es üblich, dass hierzu eine »Liste von FachschafterInnen« kandidiert. Deren einzige Amtshandlung besteht nach ihrer Wahl darin, die Fakultätsvertretung aufzulösen, damit die vielen Fachschaften mit je einer Stimme selbst über ihre Angelegenheiten entscheiden können. Dazu muss die Liste mindestens von einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Dieses Jahr gibt es erstmals keine Gegenkandidaturen.

Der Beirat der Gleichstellungskommission ist ein uniweites Gremium, das nur von Frauen gewählt wird. Es besteht aus je zwei Professorinnen, Studentinnen, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen. Diese wählen dann aus ihrer Mitte die Gleichstellungsbeauftragte, die Benachteiligung von Frauen verhindern und bei geschlechterbezogenen Problemen helfen soll. Sie kümmert sich um die Gleichstellung aller 25000 Frauen an der Uni Köln.

Wie groß ist der Einfluss dieser studentischen VertreterInnen in den Gremien? Im Senat gibt es zwei Mandate für studentische VertreterInnen von insgesamt elf, für die ProfessorInnen gleich sechs. Das ist so wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1973, demzufolge die Gruppe der ProfessorInnen immer die absolute Mehrheit besitzen muss. In der EF sieht die Verteilung ähnlich aus. Hier wählen die Studierenden drei VertreterInnen und die ProfessorInnen neun. Der Einfluss der Studierenden in den universitären Gremien ist also eher gering so lange die ProfessorInnen sich einig sind. «Trotzdem ist es wichtig, dass die Studierenden wählen gehen oder sich selbst in den universitären Gremien engagieren«, betont gegenwärtiges EF-Mitglied Peter Hacke. »Gerade bei Themen wie der Umstrukturierung der Fakultät oder der Verteilung von Studiengebühren ist es wichtig, sich von Studierendenseite direkt mit dem Dekanat oder der Uni-Leitung auseinanderzusetzen und die Interessen der Studierenden zu vertreten, sowie die Probleme zur Sprache zu bringen und unsere Rechte durchzusetzen.«