Der Vertrauenslehrer

Studierende können sich mit ihren Problemen an einen Ombudsmann wenden. Wie er ihnen helfen soll, ist unklar. Von Hanna-Lisa Hauge

Seit fast einem Jahr existiert an der Philosophischen Fakultät ein Amt, von dem fast niemand weiß: die Ombudsperson. An jeder Fakultät gibt es eine solche Stelle. »Studierende können sich vertrauensvoll an von ihnen ausgewählte Personen wenden, die sich im Universitätsbetrieb auskennen und vollkommen unabhängig beraten und helfen können«, erklärt Prorektor Holger Burckhart. Studierende kennen die Ombudsperson bisher aber kaum.

An der Philosophischen Fakultät wurde der Historiker Klaus Zechiel-Eckes für zunächst zwei Jahre in dieses Amt gewählt. Davon hat er allerdings bislang keinen Gebrauch machen können. »Bei mir war noch niemand«, sagt er. »Es gibt auch bisher keinerlei Richtlinien, was zu den Aufgaben gehört. Es wird sich zeigen, mit welchen Anliegen die Studierenden zu mir kommen.« Deshalb kann er auch nur theoretisch beschreiben, wie er sich sein Amt künftig vorstellt. Bisher hat es keine vergleichbare Institution an der Fakultät gegeben.

Wenn Studierende etwa zu lange auf die Korrektur ihrer Hausarbeit warten müssten oder sich aus anderen Gründen eine Verlängerung der Studienzeiten ergebe, könnten sie sich an Zechiel-Eckes wenden. Dem Rektorat zufolge sollen die Ombudspersonen auch in Fällen so genannter sozialer Diskriminierung als AnsprechpartnerInnen dienen. Genauere Angaben dazu macht die Universitätsleitung nicht. Zechiel-Eckes hält die Ombudsstellen für sinnvoll: »Sich mit einem Problem direkt an das Dekanat zu wenden, trauen sich wahrscheinlich nicht alle Studierenden«, sagt er.

Für Klaas Gemke vom SprecherInnenRat der Philosophischen Fakultät ist die neue Einrichtung grundsätzlich eine gute Idee. »Allerdings glauben wir nicht, dass die Ombudsleute relevanten politischen Einfluss in den entsprechenden Strukturen der Universität bekommen werden«, sagt er. Insgesamt ist bisher sowohl den Studierenden als auch dem Ombudsmann selbst unklar, was der Aufgabenbereich dieses neuen Funktionsträgers unfasst und mit welchen Kompetenzen er ausgestattet ist. »Es sollten möglichst bald Richtlinien als Orientierung erarbeitet werden«, sagt Gemke. »Sowohl für die Studierenden als auch für die Ombudsleute selbst.«