AStA ist steuerpflichtig

Von Julia Groth

Die Mitglieder eines Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gelten als ArbeitnehmerInnen und müssen deshalb ihre monatlichen Aufwandsentschädigungen versteuern. Das entschied der Bundesfinanzhof Ende September. Er wies damit eine Klage der Studierendenschaft der Uni Kassel ab, die nicht als Arbeitgeberin ihrer AStA-VertreterInnen gelten wollte. Die Kasseler Studierendenschaft hatte ihren AStA-Angehörigen bis 2001 monatliche Aufwandsentschädigungen gezahlt, ohne dafür Lohnsteuer abzuführen. Das Finanzamt schickte daraufhin Steuerbescheide an alle, die mehr als den monatlichen Freibetrag von 300 D-Mark bekamen. Der Bundesfinanzhof entschied, dass dieses Vorgehen richtig gewesen sei. Nach Angaben des Studierendendachverbands Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften (FZS) variiert die Höhe von AStA-Aufwandsentschädigungen, je nach Uni zwischen etwa 100 und 800 Euro pro Monat.