Gefälschte Explosion nicht bestraft

Von Carolin Wedekind

Die tschechische KünstlerInnengruppe Ztohoven, die eine vermeintlich reale Atombombenexplosion im Fernsehen ausgestrahlt hat, wurde von einem Prager Gericht freigesprochen. Niemand sei durch die Aktion in Panik geraten, begründete die Richterin das Urteil. Der Staatsanwalt hatte die sieben AktionskünstlerInnen wegen Erregung öffentlicher Unruhe angeklagt und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert.

Im Juni vergangenen Jahres hatten die KünstlerInnen die Aufnahme einer Atombombenexplosion in eine ruhige Landschaftsaufnahme hineinkopiert, ohne dass der ausstrahlende Sender es bemerkt hätte. Einige ZuschauerInnen hatten daraufhin besorgt beim Sender angerufen. Die Aktion sollte dazu anregen, Medieninhalte kritisch zu hinterfragen.