Leistung her, sonst Geld zurück

Wenn sich das Studium wegen schlechter Lernbedingungen verzögert, können Studierende Gebühren zurückbekommen. Anlaufstelle dafür ist ein Gremium, das zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist. Von Julia Groth

Überfüllte Seminare sind an der Massenuni Köln schon lange ein Problem. Obwohl Studierende in manche Veranstaltungen gar nicht erst hinein kommen, müssen sie jetzt für ihr Studium zahlen. Wenn die Studienbedingungen so schlecht sind, dass sie die Studienzeit verlängern, können Studierende allerdings ihre Gebühren zurückbekommen. Dazu müssen sie eine schriftliche Beschwerde beim so genannten Prüfungsgremium einreichen.

Das Gremium ist eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung. Seine Mitglieder prüfen Beschwerden von Studierenden, erarbeiten Lösungsvorschläge und legen sie dem Rektorat vor. Unter anderem können sie vorschlagen, Gebühren zu erstatten. Die so genannte Geld-zurück-Garantie war ein Versprechen des NRW-Bildungsministers Andreas Pinkwart (FDP). Das Rektorat ist allerdings nicht verpflichtet, die Vorschläge des Gremiums umzusetzen. »Die Hochschulen sollen die Geld-zurück-Garantie als Kann-Regel verstehen«, sagt Uni-Sprecher Patrick Honecker. Pinkwarts Versprechen wird daher vor allem von Studierenden als »Papiertiger« kritisiert.

»Der AStA muss die uniweiten Medien nutzen, um das Prüfungsgremium publik zu machen«, sagt Jan Schröder dennoch. Der Student ist einer von sieben studentischen VertreterInnen im Gremium und vertritt dort die Philosophische Fakultät. Studierende können sie und den AStA auf mangelhafte Studienbedingungen hinweisen. Wichtig ist, dass die Beschwerden generelle Mängel betreffen. Wenn eine Studentin im Ausland an ihrer Doktorarbeit schreibt, keine Uni-Leistungen in Anspruch nimmt und deshalb ihre Studiengebühren erstattet haben möchte, ist das kein Fall für das Prüfungsgremium.

Ein klarer Fall für das Gremium war hingegen die Situation der Lehramtsstudierenden des Fachs Deutsch. Weil die Veranstaltungen überfüllt waren, konnten im vergangenen Semester viele von ihnen ihre benötigten Scheine nicht bekommen. Mittlerweile hat die Uni Geld für mehr Veranstaltungen bereitgestellt. Dennoch hat das Prüfungsgremium empfohlen, den Deutsch-Studierenden, die im vergangenen Semester ihr Studium begonnen haben, ihre Gebühren zurück zu geben. Für ErstsemesterInnen war das Wintersemester bereits kostenpflichtig. Vom Rektorat kam bisher allerdings keine Antwort.

Schröder kritisiert, dass die Kriterien für die Gebührenerstattung zu hoch seien. Denn Studierende müssen nachweisen, dass sich ihr Studium durch Mängel in der Lehre oder den Studienbedingungen tatsächlich verzögert hat. Die Studierenden im Gremium sollten zudem häufiger auf Konfrontationskurs mit den ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen gehen: »Durch den Burgfrieden mit den Professoren entgeht uns zuviel.«

Neben den sieben Studierenden sind im Gremium insgesamt sechs ProfessorInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Die Studierenden werden von ihren VertreterInnen in der Engeren Fakultät, einem fakultätsweiten Gremium, bestimmt. Jede Fakultät benennt einen Vertreter. Zudem muss der oder die AStA-Vorsitzende im Gremium sein. Gremiums-Vorsitzender ist der von den Studierenden vorgeschlagene Journalist Pascal Beucker (siehe Interview). Die nächste Sitzung des Prüfungsgremiums ist im Juni.

Ein Interview mit Pascal Beucker finden Sie hier: http://www.philtrat.de/volumes/78/studierende_sollten_mglichkeit_nutzen