»Studierende sollten Möglichkeit nutzen«

Pascal Beucker beantwortet Fragen zu seinen Aufgaben als Gremiums-Vorsitzender. Von Julia Groth

Pascal Beucker ist nordrhein-westfälischer Korrespondent der tageszeitung und Vorsitzender des Prüfungsgremiums, dem Studierende Mängel in der Lehre melden sollen. Für die philtrat sprach Julia Groth mit ihm über Gebührenerstattungen und die gemeinsamen Interessen von Studierenden und ProfessorInnen. Herr Beucker, was ist Ihre Aufgabe als Vorsitzender des Prüfungsgremiums?Jede Hochschule, die sich dafür entschieden hat, Studiengebühren zu erheben, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Art Schiedskommission zur Überprüfung der Qualität ihrer Lehr- und Studienorganisation einzurichten. Dieses Prüfungsgremium besteht zur einen Hälfte aus Studierenden und zur anderen aus ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Als quasi neutrale Instanz soll der Vorsitzende, dessen Votum bei Stimmengleichheit entscheidet, jemand sein, der »weder Mitglied noch Angehöriger der Hochschule ist«. So sieht es das Gesetz vor. Ich bin vom AStA gefragt worden, ob ich diese Aufgabe übernehmen möchte, und Ende November vergangenen Jahres bin ich dann auf Vorschlag der Studierenden vom Senat der Kölner Uni gewählt worden. Werden Sie für Ihre Tätigkeit aus Studiengebühren bezahlt?Meine Arbeit in dem Gremium ist rein ehrenamtlich. Meine eigene Studienzeit liegt schon etwas zurück, aber ich bin nach wie vor ein erklärter Gegner jeglicher Studiengebühren. Nichtsdestotrotz gibt es sie leider inzwischen. Vorgeschrieben ist allerdings, dass sie von den Hochschulen vollständig für die Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden müssen. Das halte ich für richtig. Aber ist das Prüfungsgremium nicht nur eine Beruhigungspille für die Studierenden, eine reine Alibiveranstaltung?Genau das gilt es herauszufinden. Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart hat mir kürzlich persönlich versichert, dem sei nicht so. Aber ob die Studierenden mit diesem Gremium tatsächlich »ein wirksames Instrument« haben, »auf erkennbare Mängel hinzuweisen und auf deren Behebung zu drängen«, wie er öffentlich erklärt hat, kann ich zurzeit noch nicht sagen. Wir haben nur eine beratende Funktion. Das Rektorat entscheidet, ob und inwieweit eine Empfehlung von uns - beispielsweise auf Beitragsrückerstattung - auch umgesetzt wird. Wir werden sehen, wie es sich verhalten wird. Es ist noch zu früh, um hier zu einem abschließenden Urteil zu gelangen. Wie klappt die Zusammenarbeit zwischen Studierenden und ProfessorInnen in dem Prüfungsgremium?Bisher erstaunlich gut, auch wenn sie natürlich nicht immer ganz einfach ist. Denn es gibt nun einmal objektive Interessensgegensätze. Verständlicherweise geht den Studierenden die Forderung nach Beitragsrückerstattung leichter über die Lippen als der ProfessorInnenseite. Gleichwohl habe ich bei den bisherigen Sitzungen den Eindruck gewonnen, dass beide Seiten gemeinsam ernsthaft darum ringen, dass Missstände beseitigt und die Studienbedingungen verbessert werden. So haben wir bislang alle Beschlüsse im Konsens gefasst. Ich hoffe, dass dies weiterhin gelingt. Was raten Sie Studierenden, die eine Beschwerde an das Gremium richten wollen?Sie sollten unbedingt die Möglichkeit nutzen. Das Prüfungsgremium kann dann Maßnahmen empfehlen, wenn es »nicht bloß unerhebliche Mängel in der Qualität der Lehr- oder Studienorganisation« feststellt. Das bedeutet zwar, dass sicherlich nicht jede Eingabe Erfolg haben wird. Aber die Studierenden können sicher sein, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen.