Widerspruch gegen Willkür

Die Uni Köln will Studierende, die sich in Fachschaften engagieren, von Gebühren befreien. Eine verbindliche Regelung gibt es bisher aber nicht. Der AStA hat deshalb einen Anwalt eingeschaltet. Von Carolin Wedekind

Anfang des Jahres wuchs die Fachschaft Theaterwissenschaft in Bochum plötzlich auf 134 Mitglieder an - viel Engagement für ein Fach mit weniger als 400 Studierenden. Weil FachschafterInnen in Bochum für die Dauer ihrer Amtszeit von Studiengebühren befreit werden können, vermutete die Uni-Leitung, dass die Studierenden sich vor dem Zahlen drücken wollen. Am 30. März, also kurz vor Ablauf der Rückmeldefrist, setzte sie deshalb über das Online-Rückmeldesystem die vorher automatisch bewilligten Anträge auf Gebührenbefreiung zurück. Katja Herlemann von der Fachschaft Theaterwissenschaft glaubt nicht, dass die neuen Mitglieder sich nur vor Gebühren drücken wollten. »Alle haben für sich entschieden, sich in die Fachschaft wählen zu lassen, und sind dort auch engagiert.« Eine Mitgliederbegrenzung habe die Fachschaft nie gehabt. »Wir fühlen uns auf jeden Fall im Recht und haben einen Anwalt eingeschaltet«, sagt Herlemann.

Auch die Kölner Studienbeitragssatzung vom Sommer 2006 sieht vor, FachschafterInnen eine Zeit lang von Studiengebühren zu befreien. Und auch in Köln ist noch unklar, wer tatsächlich für sein Engagement belohnt wird und wer trotzdem zahlen muss. Laut Satzung können gewählte VertreterInnen der Fachschaften für drei Semester befreit werden. Wer damit genau gemeint ist, soll in einer der nächsten Sitzungen des Senats, dem höchsten beschlussfähigen Organ der Uni, durch eine Änderung der Beitragssatzung entschieden werden. Trotzdem hat das Studierendensekretariat bereits Anträge auf Befreiung bearbeitet. »Über die Anträge wurde teilweise willkürlich entschieden«, sagt der Fachschaftsreferent des AStA Arne Freisfeld. »Deshalb haben wir jetzt einen Anwalt eingeschaltet.« Auf der Homepage des AStA können FachschafterInnen, deren Anträge abgelehnt wurden, ein Musterformular für den Widerspruch herunterladen. Was der nächste Schritt sein wird, kann Freisfeld noch nicht sagen. »Wir werden erstmal sehen, wie die Uni auf die Widersprüche reagiert.«

Die Leiterin des Studierendensekretariats Ruth Zimmermann schätzt, dass von etwa 150 bis 200 bisher gestellten Anträgen nur zwanzig bis dreißig abgelehnt wurden. Die Gründe des Studierendensekretariats, einen Antrag abzulehnen, unterscheiden sich jedoch bislang stark, erklärt Klaas Gemke vom SprecherInnenrat der Philosophischen Fakultät. »Die Fachschaft Archäologie hat vom Studierendensekretariat die Auskunft bekommen, dass der Kassenwart befreit werden kann, der Vorstand jedoch nicht. Bei der Japanologie wurden die Anträge vom Vorstand und vom Finanzkoordinator abgelehnt.« Gemke kritisiert, dass eine verbindliche Regelung fehlt.

Über eine solche Regelung diskutieren die MitarbeiterInnen des Studierendensekretariats bereits. »Ein Vorschlag für die Philosophische Fakultät ist, dass die Mitglieder des SprecherInnenrats und der Fachschaftenkonferenz befreit werden«, sagt Zimmermann. Dieser Vorschlag könne nicht umgesetzt werden, da die Fachschaftenkonferenz keine festen Mitglieder habe, sagt Gemke. Jedes der 27 Fächer habe zwar nur eine Stimme. Das bedeute aber nicht, dass pro Fachschaft nur ein Mitglied befreit werden könne, da an den Sitzungen alle teilnehmen könnten. Gemke empfiehlt jedoch allen FachschafterInnen, auch ohne verbindliche Regelung einen Antrag zu stellen. »Viele stellen keinen Antrag und müssen somit auf jeden Fall zahlen.«