Bundesweiter Gebührenüberblick

Von Nicola Milani

Baden-Württemberg: Zum Sommersemester 2007 werden allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester eingeführt. Studierende mit Kindern unter acht Jahren und wenige andere können von den Gebühren befreit werden. Bayern: Ab Sommersemester 2007 gelten allgemeine Studiengebühren in Höhe von bis zu 500 Euro pro Semester. Die genaue Höhe legen die einzelnen Hochschulen fest. Fachhochschulen müssen mindestens 100 Euro erheben, Universitäten und Kunsthochschulen mindestens 300 Euro. Berlin: Bisher keine allgemeinen Studiengebühren. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als drei Semester steigt allerdings der Sozialbeitrag. Allgemeine Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester sind in der Diskussion. Brandenburg: Langzeitstudiengebühren und allgemeine Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester sind in der Diskussion. Bremen: Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro ab dem 15. Hochschulsemester. Hamburg: Langzeitstudiengebühren von 500 Euro pro Semester. Zum Sommersemester 2007 werden allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro eingeführt. Die Langzeitgebühren entfallen dann. Hessen: Ab Wintersemester 2007/2008 werden allgemeine Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester fällig. So genannte Langzeitstudierende zahlen stattdessen dynamische Gebühren, die bei 500 Euro pro Überziehungssemester anfangen und bis 900 Euro steigen können. Mecklenburg-Vorpommern: Bisher müssen keine Studiengebühren bezahlt werden. Niedersachsen: ErstsemesterInnen zahlen ab diesem Semester Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro. Zum Sommersemester 2007 werden die Gebühren für alle Studierenden fällig. So genannte Langzeitstudierende zahlen stattdessen zwischen 600 und 800 Euro. Studierende mit Kindern unter 14 Jahren sind von den Gebühren befreit. Nordrhein-Westfalen: StudienanfängerInnen zahlen ab diesem Semester bis zu 500 Euro, ab Sommersemester 2007 gelten die Gebühren für alle. Über die genaue Höhe entscheiden die einzelnen Hochschulen. Einige Studierende - beispielsweise Behinderte oder studentische Abgeordnete in universitären Gremien - können auf begrenzte Zeit eine Ermäßigung oder Befreiung erhalten. Rheinland-Pfalz: 650 Euro pro Semester werden für ein Zweitstudium oder nach dem 1,75-fachen Überschreiten der Regelstudienzeit erhoben. Gebühren für Studierende, die ihren Wohnort nicht in Rheinland-Pfalz haben, sind in der Diskussion. Saarland: Langzeitgebühren in Höhe von 500 Euro muss bezahlen, wer mindestens vier Semester über der Regelstudienzeit liegt. Ab Wintersemester 2007/2008 gibt es stattdessen allgemeine Gebühren in der gleichen Höhe, im ersten und zweiten Hochschulsemester 300 Euro. Studierende mit Kind und behinderte Studierende können eine Befreiung beantragen. Sachsen: 300 bis 450 Euro Gebühren werden für so genannte Langzeitstudierende und für ein Zweitstudium erhoben. Sachsen-Anhalt: 500 Euro Langzeitstudiengebühren müssen Studierende ab vier Semestern über der Regelstudienzeit bezahlen. Schleswig-Holstein: Bisher ist das Studium noch gebührenfrei. Thüringen: 500 Euro Langzeitstudiengebühren bezahlt, wer mindestens vier Semester über der Regelstudienzeit liegt.