In die Röhre geguckt

Thüringische Hochschulen haben nicht alle Fernseher angemeldet. Jetzt werden hohe Nachzahlungen fällig. Von Julia Groth

Die Universität Erfurt soll 155000 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nachzahlen. Die wirft ihr vor, nicht alle Fernseher angemeldet zu haben. »Wir sind nicht gewillt, das hinzunehmen«, erklärt der Universitätssprecher Jens Panse. Andere Hochschulen in Thüringen haben im Mai ähnliche Aufforderungen erhalten. Die Universität Jena soll ebenfalls eine sechsstellige Summe nachzahlen. »Da, wo wir fernsehen, zahlen wir auch«, sagt ihr Sprecher Axel Burchardt. Aber so einfach lässt sich die GEZ nicht abweisen.

Grundsätzlich muss jeder, der ein empfangsbereites Fernsehgerät oder Radio hat, Rundfunkgebühren zahlen. Auch, wenn mit dem Gerät nur DVDs abgespielt werden und kein öffentlich-rechtliches Fernsehen geschaut wird. Die Gebühren bekommen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF. Das Einziehen des Geldes übernimmt bundesweit die GEZ. Sie bekommt Hilfe von freien MitarbeiterInnen der Landesrundfunkanstalten, die der ARD untergeordnet sind. Für persönliche Kontrollen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist der MDR zuständig. NutzerInnen von Rundfunkgeräten müssen diese selbst anmelden. »Gebührenpflicht ist eine Bringschuld«, sagt eine Sprecherin der GEZ. Wenn die Institution entdeckt, dass jemand ein Gerät nicht angemeldet hat, darf sie die Gebühren nachträglich einfordern. Pro Monat kostet ein empfangsbereiter Fernseher 17,03 Euro, ein Radio 5,52 Euro.

Ihrer Bringschuld sind einige Universitäten nicht nachgekommen. »Zwei Kontrolleure vom MDR sind bei uns an der Uni gewesen«, erzählt Burchardt. Für die letzten fünf Jahre soll die Universität jetzt nachzahlen. Um das zu verhindern, verhandelt die Hochschulleitung mit der GEZ und dem MDR. »Wir haben noch die Chance, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen«, sagt Burchardt. Er plädiert dafür, Hochschulen von der Gebührenpflicht auszunehmen. Schulen müssen laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht für ihre Rundfunkgeräte bezahlen. Diese Regelung können nur die GesetzgeberInnen der Bundesländer ändern. »Wir haben dafür nicht die rechtliche Handhabe«, sagt der Sprecher des MDR Mario Dense.

Die Universität Erfurt will trotzdem nicht kampflos zahlen. »Wir prüfen den Gebührenbescheid und legen gegebenenfalls Widerspruch ein«, sagt Panse. »Der Haushalt sieht diese Summe nicht vor.« Er vermutet hinter der Kontrolle durch den MDR Taktik. »Die Landesrundfunkanstalten sind gezwungen, sich neue Klientel zu erschließen. Sonst wäre das Problem schon früher aufgetaucht.« Die Gebührenbefreiung der Hochschulen habe man im Staatsvertrag absichtlich vergessen. Dense vom MDR versteht die Aufregung nicht. »Wenn Hochschulen in einer Haushaltsnotlage sind, kann das bei den Zahlungsmodalitäten berücksichtigt werden. Sie können zum Beispiel in Raten zahlen«, sagt er. Die Überprüfung der Hochschulen sei Routine gewesen.

Rundfunkgebühren könnten ab dem nächsten Jahr noch ein viel größeres finanzielles Problem für die Hochschulen werden. Ab 2007 sollen auch Computer mit Internetanschluss gebührenpflichtig werden, weil man mit ihnen über einen Live-Stream öffentlich-rechtliches Fernsehen empfangen kann. »Wir haben zirka fünfhundert Mitarbeiter, die alle einen Computer haben«, rechnet Panse vor. »Dazu kommen 150 in den Bibliotheken. Insgesamt kommen wir auf ungefähr achthundert Stück. Und wir sind eine sehr kleine Universität.« Selbst wenn nicht jeder Computer einen Internetanschluss hat, wird es teuer für die Hochschule.

An der Kölner Universität ist das Problem noch gar nicht bekannt. »Für uns ist die Angelegenheit nicht akut«, sagt Sprecher Patrick Honecker. Er ist davon überzeugt, dass die Universität bisher auch für alle ihre Rundfunkgeräte Gebühren bezahlt hat.

Julia Groth