Fast vier Jahre nach dem organisierten Ansturm auf die Lufthansa-Homepage geht die Klage gegen die VeranstalterInnen der so genannten Online-Demo in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat dem Amtsgericht in Frankfurt eine Anklageschrift vorgelegt, die die Punkte »Nötigung« und »Aufruf zu Straftaten« beinhaltet.
Am 20. Juni 2001 besuchten nach einem entsprechenden Aufruf der Initiative Libertad!, die sich gegen staatliche Repression und für die Freilassung politischer Gefangener engagiert, über 13000 Personen innerhalb kürzester Zeit die Homepage der Fluggesellschaft. Diese brach unter dem Ansturm der Anfragen zusammen, wodurch die Lufthansa einen Buchungsrückgang und damit verbunden einen Einnahmeausfall erlitt. Die DemonstrantInnen wollten mit dieser Aktion gegen Abschiebungen in Lufthansa-Maschinen protestieren. Die Demonstration war ordnungsgemäß angemeldet, wobei als Versammlungsort www.lufthansa.com angegeben worden war. Hieraus ergab sich eine Diskussion darüber, ob sich die Versammlungsfreiheit auch auf den virtuellen Raum erstrecke, und veranlasste die Lufthansa zu einer Klage gegen den Domain-Inhaber von www.libertad.de.