Kaum haben die Karlsruher RichterInnen die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester zugelassen, holen die GebührenbefürworterInnen ihre alten Kreditmodelle wieder aus der Schublade. Wie und ob die StudentInnen allerdings ihren Schuldenberg später abtragen können, bleibt unklar.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Modell entwickelt, das pro Semester 500 Euro Studiengebühren vorsieht, und wirbt mit einem »Geschenk« von 15000 Euro für alle StudentInnen. Dafür sollen allerdings BAföG und Kindergeld gestrichen werden. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) kritisierte das Modell bereits im vergangenen Jahr als unsozial und rechnete vor, dass bei einem zehnsemestrigen Studium gerade einmal 250 Euro monatlich von den 15000 Euro zu Verfügung stünden. Darüber hinaus können StudentInnen dann für die Studiengebühren und den Lebensunterhalt ein Volldarlehen zu banküblichen Zinssätzen in Anspruch nehmen. Bisherige BAföG-EmpfängerInnen stünden also mit diesem Modell erheblich schlechter da als jetzt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat bereits ein Studienkreditprogramm vorgelegt - unter Kritik des Wissenschaftsministeriums. Dort bemängelte man, wer sich monatlich den Höchstsatz von 650 Euro plus Studiengebühren von der KfW leihe, stehe am Ende seines Studiums inklusive Zinsen vor einem Schuldenberg von 125000 Euro. Auch das Deutsche Studentenwerk monierte das KfW-Modell und gab zu bedenken, dass die Lebenshaltungskosten ohne Studiengebühren für StudentInnen in den westdeutschen Ländern bereits bei 770 Euro monatlich lägen.
Noch nicht geklärt ist - und das verzögert gerade die Einführung allgemeiner Studiengebühren - wer im Falle der nicht erfolgten Rückzahlung bürgt. Die KfW hatte auf ein Einspringen des Bundes gehofft. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) verweist allerdings darauf, dass die Länder, die allgemeine Studiengebühren einführen wollen, nicht erst gegen die »Gebührenfreiheit« vor Gericht ziehen könnten, um dann anschließend vom Bund die Gebührenausfälle finanzieren zu lassen. Der Staat könne nicht aus Steuermitteln »einen billigen Kredit für den Sohn oder die Tochter eines Arbeitgeberpräsidenten finanzieren.«