Die Stadtverwaltung hat angesichts der Gesetzesinitiative gegen Cross-Border-Leasing (CBL), die zurzeit im US-Kongress beraten wird, die Pläne für weitere Leasing-Geschäfte gestoppt. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der PDS-Gruppe hervor. Laut Stellungnahme der Verwaltung wollte die Stadt Einrichtungen der Schieneninfrastruktur und Verkehrsmanagementsysteme im Rahmen eines Cross-Border-Leasings an einen US-Investor verkaufen und dann zurückmieten. »Die entsprechenden Beschlussvorlagen wurden seitens der Kämmerei bis auf weiteres zurückgezogen«, heißt es jetzt. Als Grund gab die Verwaltung eine Klausel in dem US-Gesetzentwurf an, der die umstrittenen Geschäfte unmöglich machen soll. Danach würden Geschäfte, die nach dem 18. November 2003 abgeschlossen wurden, unter das neue Gesetz fallen.
Jörg Frank von den Grünen, die dem Leasing-Geschäft mit den Kanälen und Abwasseranlagen der Stadt zugestimmt hatten, äußerte Verständnis für die Entscheidung von Stadtkämmerer Peter Soénius. Cross-Border-Geschäfte könnten nur durchgeführt werden, wenn es in den USA eine gesetzliche Grundlage dafür gebe. »Solange das unklar ist, kann man keine Verhandlungen führen.«
»Dem Kämmerer blieb gar nichts anderes übrig, weil die öffentliche Meinung hochgradig sensibilisiert ist«, kommentierte PDS-Ratsherr Jörg Detjen. »Die Kritik von PDS/Offene Liste und Attac hat dazu beigetragen, dass die riskanten Geschäfte jetzt und hoffentlich auch in Zukunft nicht mehr getätigt werden.« Allerdings befürchtet er, dass die schwarz-grüne Ratskoalition verstärkt auf »Softie-Privatisierungen« setzen werde, etwa Leasing-Projekte mit Schulen.
Frank sagte gegenüber der taz, ein Scheitern der geplanten CBL-Geschäfte hätte keine Auswirkungen auf den Kölner Haushalt, da potenzielle Erlöse bisher nicht eingerechnet seien. Um die bereits abgeschlossenen Geschäfte sorgt er sich nicht: »Geschlossene Verträge haben Bestandsschutz.« Die Kämmerei indes will da erst mal die Gesetzgebung in den USA abwarten: »Die von der Stadt Köln bereits abgeschlossenen CBL-Geschäfte werden auf mögliche Rechtsfolgen überprüft, sobald Klarheit über eine Gesetzesänderung in den USA besteht.«
Nach Ansicht von Leasing-Gegner Jürgen Crummenerl von Attac Köln sind Schadensersatzforderungen nicht völlig auszuschließen. Wenn in den USA entschieden werde, dass die Steuerbegünstigungen, das Kernelement der CBL-Geschäfte, nicht gerechtfertigt waren, könnten US-InvestorInnen möglicherweise Schadensersatzansprüche anmelden und Geld von deutschen Kommunen verlangen.
Das allerdings hänge auch vom Inhalt der Verträge ab, und der sei nicht bekannt - ein grundsätzliches Problem der CBL-Geschäfte, vor dem Attac immer gewarnt hat. Deshalb zeigte sich Crummenerl mehr als zufrieden über das vorläufige Ende der CBL-Geschäfte. »Die Proteste haben sich gelohnt. Mit dem Wahnsinn ist hoffentlich bald Schluss.«
Artikel erschien zuerst in der taz köln vom 16. Dezember 2003.