Überfüllte Seminare, doppelte Stuhlreihen an den Wänden und zahlreiche StudentInnen auf dem Boden sitzend - Bilder, die Kölner StudentInnen nicht nur aus dem Fernsehen, sondern aus ihrem Alltag an der Universität kennen. Dass die Raumsituation speziell an der Philosophischen Fakultät katastrophal ist, ist altbekannt. Die Methode, mit der die Universitätsverwaltung das Problem anscheinend in den Griff bekommen will, dagegen weniger.
Abgesehen vom Numerus Clausus gibt es noch eine andere, sowohl für StudentInnen als auch DozentInnen unerfreuliche Möglichkeit, die StudentInnenzahlen in den Veranstaltungen niedrig zu halten: die Raumverordnung. Die zurzeit gültige Fassung besagt, dass wenn sich in den Räumen mehr StudentInnen aufhalten als laut Raumplan vorgesehen, der oder die DozentIn für alle etwaigen auftretenden Schäden haftbar ist. Im konkreten Fall kann das zum Beispiel bedeuten, dass einE DozentIn für alle ärztlichen Kosten aufkommen muss, falls StudentInnen in einem überfüllten Seminar Kreislaufprobleme bekommen oder sich beim Versuch, durch die Menge den Raum zu verlassen, die Knochen brechen.
Diese Verordnung existiert zwar schon länger, soll aber - so war aus einzelnen Instituten zu vernehmen - nun verstärkt durchgesetzt werden. In laufenden Semester war davon noch nicht viel zu merken, ab dem Wintersemester 2003/2004 könnten die DozentInnen aber endgültig vor der Wahl stehen, einer Dienstanweisung zuwider zu handeln oder zahlreichen StudentInnen die Tür vor der Nase zuzuschlagen. Wer die Wartelisten bei Anglistik, Germanistik oder Geschichte - den drei größten Instituten der Philosophischen Fakultät - kennt, kann sich ausrechnen, wie viele StudentInnen im nächsten Semester keinen Platz in den für die Zwischenprüfung obligatorischen Seminaren bekommen werden. Bleibt zu hoffen, dass die angeblich mit der Verwaltung angestrebten Verhandlungen über die Raumfrage bis zum Oktober brauchbare Ergebnisse bringen - ansonsten trifft man sich in der Warteschlange wieder.