Prof klaute Arbeit

Ein Bonner Slawistik-Professor gab die Arbeit einer Studentin als seine eigene aus. Jetzt darf er nicht mehr prüfen. Von Johanna Böttges

Es war eine unerfreuliche Überraschung für die Bonner Slawistik-Absolventin. Sie hatte gerade ihre Promotion abgeschlossen und eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin ergattert, als sie auf der Internetseite des Instituts eine unerwartete Entdeckung machte: Den Titel ihrer Examensarbeit im Schriftenverzeichnis ihres ehemaligen Professors.

Als sie der Sache nachging, musste sie feststellen, dass der Professor nur wenige Sätze ihrer Arbeit verändert und sie dann in einem Sammelband unter seinem Namen veröffentlicht hatte. Auf ihre Entdeckung hin wandte sie sich an das Rektorat der Universität Bonn, das eine Untersuchung veranlasste. Diese bestätigte, dass es sich bei dem vermeintlichen Aufsatz des Professors um ein Plagiat handelte.

Mit dem Ergebnis der Untersuchungskommission konfrontiert, räumte der Professor und Direktor der slawistischen Abteilung seine Tat ein. Die Universitätsleitung reagierte prompt. »Erstens sind freie Mittel, die dem Professor bisher zur Verfügung standen, eingefroren worden, also Mittel für Personal und Sachkosten. Zweitens darf er keine Prüfungen mehr abhalten«, sagt Uni-Sprecher Andreas Archut. Relativ harte Sanktionen für einen Plagiatsfall dieser Art. Weit nachsichtiger reagierte vergangenes Jahr die Berliner Humboldt-Universität auf das Plagiat eines Professors. Sie rügte ihn lediglich auf der Universitäts-Homepage.

Lehren darf der Bonner Professor nach wie vor. Eine Entlassung kam für die Uni nicht in Frage. Nicht nur, weil er auf Lebenszeit verbeamtet ist. Man wolle sich diese Maßnahme für schwerere Vergehen vorbehalten, so Archut. Klage hat die Universität ebenfalls nicht erhoben, obwohl sie damit eine Geldstrafe hätte erwirken können. Die größte Bestrafung für den Professor liege ohnehin im sozialen Bereich. »Natürlich ist im Umfeld des Professors relativ schnell klargeworden, um wen es sich dabei handelt«, sagt Archut. »Und das ist ein Teil der Konsequenzen, der vielleicht noch härter wiegt als die beiden anderen Maßnahmen zusammen.«

Mit dem Schaden für sein berufliches Renommee wird der Professor noch drei Jahre leben müssen. Dann wird er pensioniert.