Die GegnerInnen der Studiengebühren konnten nicht verhindern, dass Studieren jetzt Geld kostet. Sie geben aber noch nicht auf. Viele Studierendenvertretungen in Nordrhein-Westfalen haben Klage gegen die Gebühren erhoben. An der Universität Köln haben zudem zirka 160 Studierende auf einer Vollversammlung Ende April einen Gebührenboykott beschlossen. Sie glauben, dass die Universitätsleitung Alternativen zu den Gebühren suchen muss, wenn sich 10000 Studierende beteiligen und ihre 500 Euro Studiengebühren auf ein Treuhandkonto statt auf das Uni-Konto überweisen. Die Mitglieder des Arbeitskreises Gebührenboykott bauen darauf, dass die Hochschulleitung nicht ein Viertel der Studierendenschaft exmatrikulieren würde.
Die Boykott-OrganisatorInnen sind bundesweit miteinander vernetzt. Auch an anderen Hochschulen, beispielsweise in Hamburg, werden Boykotte vorbereitet. Das Quorum an Studierenden, die teilnehmen sollen, damit eine solche Aktion möglicherweise Erfolg hat, wird meist auf ein Viertel der Studierenden festgelegt. Erreicht wurde es bisher nur an drei Karlsruher Hochschulen mit insgesamt wenigen Studierenden. »An einer Massenuni wie Köln ist so etwas eine Herausforderung«, räumt Boykott-Mitkoordinator Peter Förster ein. Er hofft darauf, das Quorum über mehrere Semester hinweg zu erreichen. Ein erfolgreicher Boykott würde seiner Meinung nach neue Perspektiven im Kampf gegen Studiengebühren schaffen und zeigen, dass sehr viele Studierende die Gebühren nach wie vor ablehnen. Mit Plakaten und Flugblättern wollen Förster und die anderen AktivistInnen ihre Mitstudierenden über die zusätzliche Protestmöglichkeit informieren und möglichst eine neue öffentliche Debatte über Studiengebühren anstoßen. Dabei steht ihnen ein Anwalt zur Seite, denn eine rechtliche Grundlage hat ein Gebührenboykott nicht.
Das ist auch der Kritikpunkt des Kölner AStA. Für Studierende, die auf eine Immatrikulationsbescheinigung oder ihr Semesterticket angewiesen sind, sei das Risiko zu hoch, sagt AStA-Mitglied Patrick Schnepper. Dazu zählen unter anderem ausländische Studierende und Bafög-EmpfängerInnen. Bei Klagen gibt es das Risiko der Exmatrikulation nicht. Schnepper ist Koordinator der Klagen gegen Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen. Etwa 4000 Studierende der Uni Köln beteiligen sich bisher an einer Sammelklage. NRW-weit sind es fast 11000. Die Studierenden klagen an allen Verwaltungsgerichten des Landes. Eine erste Musterklage der Uni Paderborn wurde allerdings Ende März vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen. Die Studierenden hatten darauf hingewiesen, dass Studiengebühren gegen den UN-Sozialpakt verstoßen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die betreffende Stelle des Sozialpakts nicht wörtlich verstanden und umgesetzt werden müsse, sondern es einen Ermessensspielraum gebe. Schnepper gibt sich trotz der Niederlage kämpferisch. »Wir werden bis zur letzten Instanz klagen«, sagt er.
Die Kölner Hochschulleitung zeigt sich davon unbeeindruckt. »Wir glauben, dass sich der politische Wille hier durchsetzt«, sagt Uni-Sprecher Patrick Honecker. Die meisten PolitikerInnen stünden derzeit klar hinter den Gebühren. Sollte eine Klage jedoch Erfolg haben, müsste die Universität auf zehn Prozent ihres Haushalts verzichten. Ob die Studierenden in so einem Fall auch die bisher gezahlten Gebühren zurück bekämen, müsste dann geprüft werden.